Normen für die Messung von Wäschetrocknern
Die einzige harmonisierte Norm für die Prüfung von Wäschetrocknern ist derzeit die EN 61121:2013 „Wäschetrockner für den Hausgebrauch - Verfahren zur Messung der Leistung“, die jedoch nur im Zusammenhang mit der Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 392/2012 und der Ökodesign-Verordnung (EU) 932/2012 gilt. (+A12:2025; im Februar 2025 veröffentlicht)
In Kapitel 9 legt die Norm fest, wie folgende Werte misst:
- Endfeuchte
- Verbrauch an elektrischer Energie
- Wasserverbrauch
- Programmdauer
- Kondensationseffizienz
Methoden zur Messung von Luftschallemissionen werden in dieser Norm nicht behandelt, sondern sind Bestandteil der EN 60704:
- EN 60704-1:2021: Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Prüfvorschrift für die Bestimmung der Luftschallemission - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
- EN 60704-2-6:2012: Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Prüfvorschrift für die Bestimmung der Luftschallemission - Teil 2-6: Besondere Anforderungen an Wäschetrockner (wird durch die neue Norm EN 60704-2-6:2012+A11:2025 ersetzt, veröffentlicht im Februar 2025)
- EN 60704-3:2019: Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Prüfvorschrift für die Bestimmung der Luftschallemission - Teil 3: Verfahren zur Bestimmung und Nachprüfung der angegebenen Geräuschemissionswerte.
Verfahren zur Messung von Betriebsarten mit geringer Leistung werden in EN 62301:2011 behandelt
- EN 62301:2011: Elektrische Geräte für den Hausgebrauch − Messung des Energieverbrauchs bei geringer Leistung
(EN 50564: 2011 und EN IEC 63474:2023 für angeschlossene Geräte)
Endfeuchte und deklarierte Kapazität
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2025/2262 wurde die zuvor in der Energiekennzeichnungsverordnung enthaltene spezifische Formel zur Berechnung des durchschnittlichen Endfeuchtegehalts gestrichen. Die Bewertung ist stattdessen anhand der geltenden harmonisierten Normen oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Messverfahren durchzuführen, auf die in der Verordnung Bezug genommen wird. Es wurde festgestellt, dass das Erreichen eines Wertes von 0 % beim durchschnittlichen Endfeuchtegehalt häufig mit unerwünschten negativen Nebenwirkungen einhergeht, nämlich Hitzeschäden an Textilien durch Übertrocknung und übermäßigen Energieverbrauch, die vermieden werden sollen. Dementsprechend muss dieser Parameter nicht mehr angegeben werden, obwohl er weiterhin ein Kriterium für die Gültigkeit der Prüfung bleibt: Der ermittelte Wert muss unter 1,5 % liegen.
Die Angabe der Nennkapazität sollte mit Vorsicht erfolgen. Als Lieferant können Sie den Wert frei deklarieren. Es gibt keine Formel für die Bewertung der Kapazität, so dass die Marktaufsichtsbehörden den Wert nicht direkt überprüfen können. Diese Prüfung kann jedoch indirekt erfolgen: Das Produkt wird die Prüfung nicht bestehen, wenn die Kapazität unangemessen hoch angegeben wird, denn dies kann zu folgendem führen:
- Zu Türöffnungen (die Tür muss sich aus Sicherheitsgründen bei einem bestimmten Druck öffnen, und dies ist wahrscheinlicher, wenn sich mehr Wäsche darin befindet)
- Zu einer zu hohen Endfeuchte (je mehr Inhalt, desto schwieriger ist es, die Ladung zu trocknen beziehungsweise ist es sehr wahrscheinlich, dass die erzielte Endfeuchte nicht erreicht wird, wenn sich die Tür während des Tests öffnet).
Bei Wäschetrocknern ohne Automatik sollten Sie auch die Programmzeit lang genug definieren.