Anforderungen zu Emissionen

Die Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx) aus Einzelraumheizgeräten mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen dürfen die folgenden Werte nicht überschreiten: 

Produkt

NOx mg/kWhinput 
basierend auf GCV (Brennwert, feuchtigkeitsfrei) 

Alte Verordnung
(EU) 2015/1188

Neue Verordnung
(EU) 2024/1103

Einzelraumheizgeräte mit offener Brennkammer, Einzelraumheizgeräte mit offener Abgasführung, Einzelraumheizgeräte mit geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte und Einzelraumheizgeräte ohne Abgasabführung.

130

120

Hellstrahler und Dunkelstrahler

200

180

Für beide Verordnungen gilt: NOx ist die Summe aus NO und NO₂, ausgedrückt als Stickstoffdioxid. Für die Verordnung (EU) 2024/1103 gilt zusätzlich die Anforderung, dass der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad und NOx gleichzeitig gemessen werden müssen.