Anforderungen an die Produktinformationen
Die Installations- und Benutzerhandbücher sowie frei zugängliche Websites der Hersteller, ihrer autorisierten Vertreter und Importeure müssen die im Folgenden beschriebenen Inhalte enthalten:
Alle spezifischen Vorsichtsmaßnahmen, die beim Zusammenbau, bei der Installation oder Wartung des Einzelraumheizgerätes zu beachten sind, sowie relevante Informationen zur Demontage, zum Recycling und/oder zur Entsorgung am Ende der Lebensdauer.
Technische Parameter müssen gemäß Anhang III der jeweiligen Verordnung gemessen und berechnet werden und die in den jeweiligen Tabellen in Anhang II angegebenen signifikanten Stellen aufweisen.
Tabelle – Produktinformationsanforderungen für Produktmodelle gemäß alter und neuer Verordnung
Alte Verordnung Annex III, 3 (a) | Neue Verordnung Annex II, 4 (1) |
Gas- und Flüssigbrennstoff-Einzelraumheizgeräte für den Hausgebrauch (einschließlich raumluftunabhängiger Heizgeräte) | |
| Tabelle 1 | In Verkehr gebracht mit Regler:
In Verkehr gebracht ohne Regler:
|
| Tabelle 2 | In Verkehr gebracht mit Regler:
In Verkehr gebracht ohne Regler:
|
Gewerbliche Einzelraumheizgeräte | |
Tabelle 3 (Der Inhalt entspricht der neuen Regelung.) | Tabelle 5 (Der Inhalt entspricht der neuen Regelung.) |
Erforderliche Angaben zu separaten zugehörigen Reglern | |
| Keine Anforderungen | Tabelle 7 ohne Änderungen und die Informationen in Tabelle 6 (hauptsächlich einschließlich geringer Stromverbrauch und Art der Regelungsfunktionen) |
Für Einzelraumheizgeräte für den Hausgebrauch bleibt der Inhalt weitgehend unverändert, jedoch sind folgende Parameter neu:
- Verbrauch im Energiesparmodus (aus, Leerlauf, vernetzter Standby-Modus) und Anzeige des Vorhandenseins eines Standby-Modus mit Anzeige von Informationen oder Status
- Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad in %
- Angabe des Vorhandenseins einer Selbstlernfunktion und der Regelgenauigkeit
- Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Dezimalstellen für verschiedene Parameter erhöht wurde
Darüber hinaus:
- Bei Gas- und Flüssigbrennstoff-Einzelraumheizgeräten, mit Ausnahme von gewerblichen Einzelraumheizgeräten, sind die Abgastemperatur und die Verbrennungslufttemperatur für die vom Hersteller in der Installationsanleitung angegebenen Mindestgesamtlänge des Abgasrohrs zu messen, jedoch nicht mehr als 1,5 Meter (Summe aus vertikaler und horizontaler Rohrlänge). Liegt keine Angabe vor, ist die Messung mit einer Gesamtrohrlänge von 1,5 Metern durchzuführen.
- Nur für elektrische Einzelraumheizgeräte wurden die Abschnitte zum Hilfsstromverbrauch und zu elektrischen Speicher-Einzelraumheizgeräten gestrichen.
Der Unterschied zwischen den Tabellen für Einzelraumheizgeräte ohne Regelung im Vergleich zu den Tabellen für Einzelraumheizgeräten mit Regelung (für alle Einzelraumheizgeräte für den Hausgebrauch) besteht darin, dass
- Oben befindet sich der Hinweis „Dieses Produkt benötigt eine Regelung, um die verbindlichen Ökodesign-Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1103 zu erfüllen“.
- Die Abschnitte über den Stromverbrauch im Niedrigleistungsbetrieb und die Effizienz (NCV = Heizwert) wurden weggelassen.
- Der Abschnitt über Regelungsfunktionen bezieht sich auf die Funktionen, die in einer separat erworbenen Steuerung vorhanden sein müssen (eindeutig nicht auf die im Produkt vorhandenen Funktionen). Eine Raumtemperaturregelung kann in diesem Abschnitt nicht ausgewählt werden.
Die folgenden Informationsanforderungen müssen sowohl für die alte als auch für die neue Verordnung ((EU) 2024/1103 (Anhang II. 4)) berücksichtigt werden:
Die Gebrauchsanleitung für Installateure und Nutzer, die frei zugänglichen Websites der Hersteller (bitte beachten Sie, dass die neue Verordnung auch „ihre Bevollmächtigten und Importeure” umfasst) und die Produktverpackung müssen folgende Produktinformationen in einer Weise enthalten, die eine klare Sichtbarkeit und Lesbarkeit gewährleistet und in einer Sprache abgefasst ist, die von den Nutzern in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, leicht verstanden werden kann:
- Für Einzelraumheizgeräte, die auf dem Markt sind, raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte und an einen Schornstein angeschlossene Einzelraumheizgeräte: dieser Satz: „Dieses Produkt ist nicht für Primärheizzwecke geeignet.“
und
- Für elektrische Einzelraumheizgeräte und elektrische tragbare Einzelraumheizgeräte mit sichtbarem Strahlungswärmeabgabe: dieser Satz: Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder den gelegentlichen Gebrauch geeignet.
- Muss auf der Titelseite der Gebrauchsanweisung für Nutzer angegeben sein.
- Muss zusammen mit den anderen Merkmalen des Produkts auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller angegeben sein.
- Muss an gut sichtbarer Stelle auf der Verpackung angebracht sein.
- Bitte beachten Sie, dass die alte Verordnung vorsieht, dass die gut sichtbare Stelle auf der Verpackung dem Endnutzer vor dem Kauf angezeigt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass die neue Verordnung Folgendes vorsieht:
(3) Bei separaten zugehörigen Reglern müssen die Gebrauchsanweisungen für Installateure und Nutzer, die frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure sowie die Produktverpackung folgende Produktinformationen in einer Weise enthalten, die eine klare Sichtbarkeit und Lesbarkeit gewährleistet, und zwar in einer Sprache, die von den Nutzern in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, leicht verstanden werden kann:
„Dieses Bedienelement hat folgende Bedienfunktionen: Fügen Sie hier die Liste der Bedienfunktionscodes gemäß Tabelle 7 in Anhang II ein.“
(4) Die Gebrauchsanweisungen für Installateure und Nutzer, die frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure sowie die Produktverpackungen können zusätzliche Informationen über die Eigenschaften des Produkts enthalten, die für Installateure und Nutzer nützlich sein können, einschließlich Informationen über die Kompatibilität von Heizgeräten und Regelungen zur Erfüllung der Anforderungen in Anhang II Nummern 1 und 3.