Anforderungen an die Ressourceneffizienz

Der Aktionsplan der Kommission für die Kreislaufwirtschaft und der Arbeitsplan für Ökodesign und Energielabels 2022-2024 unterstreichen, wie wichtig es ist, den Ökodesign-Rahmen zu nutzen, um den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.

Daher legt die neue Verordnung geeignete Anforderungen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft fest, die sicherstellen, dass Produkte dank der Verfügbarkeit einer Reihe von Ersatzteilen wirksam repariert werden können, indem sie maximale Lieferfristen für Ersatzteile festlegt und angibt, welche Reparatur- und Wartungsinformationen professionellen Reparaturbetrieben und Endnutzern zur Verfügung zu stellen sind.

Diese Anforderungen werden erst durch die neue Verordnung (EU) 2024/1103 geregelt und gelten daher ab dem 01. Juli 2025 und betreffen: 

  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
  • Maximale Lieferzeit für Ersatzteile.
  • Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen.
  • Anforderungen an die Demontage zur stofflichen Verwertung und zum Recycling unter Vermeidung von Umweltbelastungen

Der Lieferant (d. h. der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte) des Einzelraumheizgeräts ist für die Erfüllung aller Anforderungen dieses Abschnitts verantwortlich.

Verfügbarkeit von Ersatzteilen

Für alle Modelle, für die ab dem 1. Juli 2025 Geräte in Verkehr gebracht werden (d. h. die Anforderungen gelten auch für Modelle, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, wenn sie ab diesem Datum weiterhin in Verkehr gebracht werden), für elektrische Einzelraumheizgeräte (es gibt keine Anforderungen für gas- oder flüssigbrennstoffbefeuerte Einzelraumheizgeräte, d. h. auch nicht für gewerbliche Einzelraumheizgeräte) müssen mindestens die folgenden Ersatzteile für professionelle Reparaturbetriebe bereitgestellt werden (leere Felder bedeuten, dass keine Anforderung besteht). Siehe Tabelle unten.

Table: List of spare parts to be available under the new regulation

 Elektrische tragbare Einzelraumheizgeräte und elektrische tragbare Einzelraumheizgeräte mit sichtbarem StrahlungsflussElektrische Einzelraumheizgeräte, Handtuchwärmer und elektrische Fußbodenheizgeräte

Elektrische Speicher-Einzelraumheizgeräte

 

Elektrische strahlende Einzelraumheizgeräte, ausgenommen tragbare Produkte

 

ReglerJaJaJaJa
RaumtemperaturreglerJa, jedoch nur für elektrische EinzelraumheizgeräteJa  
Motor für Heizgeräte mit VentilatorJa, jedoch nur für elektrische EinzelraumheizgeräteJa, jedoch nur für elektrische Einzelraumheizgeräte für Fußbodenheizung  
LeiterplattenJa   
Displays oder StatusanzeigenJa   
LaufräderJaJaJaJa
SteuerungssensorenJaJaJaJa
Knöpfe und SchalterJaJaJaJa
FernbedienungssensorenJaJaJaJa
Reparatursatz für Heizkabel Ja, jedoch nur für elektrische Einzelraumheizgeräte  
gegebenenfalls Befestigungsteile JaJaJa
Leiterplatten Ja Ja
Anzeige- oder Statusanzeigen JaJaJa
Heizelemente  JaJa
Sicherheitsschalter  Ja 
Anschlusskabel  JaJa
Gehäuse für mechanische Teile  Ja 
Ventilatoren und Laufräder  Ja 

Zusätzlich müssen Fernbedienungen für professionelle Reparaturdienste und auch für Endnutzer verfügbar sein.

Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte von elektrischen Einzelraumheizgeräten müssen sicherstellen, dass

  • Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen ist ab dem 1. Juli 2025 (mit Ausnahme von Modellen, die nach dem 1. Juli 2023 erstmals in Verkehr gebracht werden, erst ab zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt; diese Ausnahme gilt nicht für Fernbedienungen) bis 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts des Modells gewährleistet. Daher müssen während desselben Zeitraums die Liste der Ersatzteile und das Verfahren für deren Bestellung auf der frei zugänglichen Website des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten öffentlich zugänglich sein.
  • Ersatzteile können mit handelsüblichen Werkzeugen ausgetauscht werden, ohne dass dasEinzelraumheizgerät beschädigt wird.
  • Während der Zeiträume, in denen die Ersatzteile verfügbar sein müssen: Auf der frei zugänglichen Website sind unverbindliche Preise vor Steuern mindestens in Euro für die oben aufgeführten Ersatzteile und die Befestigungselemente und Werkzeuge anzugeben, sofern diese mit den Ersatzteilen geliefert werden.
  • Für Einzelraumheizgeräte mit Software
  • Software- und Firmware-Aktualisierungen müssen mindestens bis 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts des Modells kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Während der Verfügbarkeit der Ersatzteile muss der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für elektrische Einzelraumheizgeräte die Lieferung der Ersatzteile innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung sicherstellen.

Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Elektrische Einzelraumheizgeräte

Während der Ersatzteilverfügbarkeitsdauer gewährt der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte professionellen Reparaturbetrieben unter den folgenden Bedingungen Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen für das Gerät:

  • Auf ihrer Website muss das Verfahren angegeben sein, nach dem Fachwerkstätten Zugang zu den Informationen beantragen können; um einem solchen Antrag stattzugeben, dürfen die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten von dem Fachbetrieb lediglich den Nachweis verlangen, dass
  • der Fachbetrieb über die technische Kompetenz zur Reparatur von Einzelraumheizgeräten verfügt und die geltenden Vorschriften für Reparaturbetriebe für Einzelraumheizgeräte in den Mitgliedstaaten, in denen er tätig ist, einhält. Der Verweis auf ein offizielles Registrierungssystem für professionelle Reparaturbetriebe, sofern ein solches System in den betreffenden Mitgliedstaaten besteht, gilt als Nachweis für die Einhaltung dieser Bestimmung.
  • Der professionelle Reparaturbetrieb ist durch eine Versicherung gegen Haftungsansprüche aus seiner Tätigkeit versichert, unabhängig davon, ob dies vom Mitgliedstaat vorgeschrieben ist.
  •  
    • Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte
      • nehmen die Registrierung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Antragstellung an oder lehnen sie ab;
      • können für den Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen oder für den Erhalt regelmäßiger Aktualisierungen angemessene und verhältnismäßige Gebühren erheben. Eine Gebühr ist angemessen, wenn sie keine abschreckende Wirkung hat, wobei berücksichtigt wird, in welchem Umfang der fachlich kompetente Reparateur die bereitgestellten Informationen nutzt;
    • Nach der Registrierung erhält ein professioneller Reparaturbetrieb innerhalb eines Arbeitstages nach Antragstellung Zugang zu den angeforderten Reparatur- und Wartungsinformationen. Die Informationen können für ein gleichwertiges lokales Raumheizgerätemodell oder ein lokales Raumheizgerätemodell derselben Familie bereitgestellt werden, sofern dies relevant ist.
    • Die Reparatur- und Wartungsinformationen umfassen:
      • die eindeutige Identifizierung des Einzelraumheizgeräts
      • eine Demontageanleitung oder eine Explosionszeichnung
      • ein technisches Handbuch mit Reparaturanweisungen
      • eine Liste der erforderlichen Reparatur- und Prüfgeräte
      • Informationen zu Bauteilen und zur Diagnose
      • Schalt- und Anschlusspläne
      • Diagnosefehler- und Fehlercodes
      • Anweisungen zur Installation der relevanten Software und Firmware, einschließlich der Rücksetzsoftware
      • Informationen darüber, wie auf die Datenaufzeichnungen gemeldeter Störfälle zugegriffen werden kann, die auf dem lokalen Raumheizgerät gespeichert sind
      • Elektronische Schaltpläne

Einzelraumheizgeräte für gasförmige und flüssige Brennstoffe

Bei Einzelraumheizgeräten für gasförmige und flüssige Brennstoffe können Dritte unbeschadet der Rechte des geistigen Eigentums die ursprünglich vom Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten veröffentlichten Reparatur- und Wartungsinformationen, die unter Punkt (e) fallen, unverändert nutzen und veröffentlichen, sobald der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte den Zugang zu diesen Informationen nach Ablauf der Frist für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen beendet hat.

Anforderungen für die Demontage zur stofflichen Verwertung und zum Recycling unter Vermeidung von Umweltbelastungen

Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte müssen bei der Gestaltung von Einzelraumheizgeräten sicherstellen, dass die in Anhang VII der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Werkstoffe und Bauteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen aus dem Gerät entfernt werden können.

Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte müssen den in Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2012/19/EU genannten Verpflichtungen nachkommen