Technische Dokumentation
- Der folgende Teil wird erst durch die neue Verordnung (EU) 2024/1103 geregelt und gilt daher seit dem 01. Juli 2025.
- Die technische Dokumentation für Einzelraumheizgeräte für die Zwecke der Konformitätsbewertung nach Artikel 4 und des in Anhang V beschriebenen Prüfverfahrens müssen folgende Elemente enthalten:
- Die angegebenen Werte aller in den Tabellen 1 bis 5 des Anhangs II aufgeführten Parameter; zu diesem Zweck kann das gleiche Layout der Tabellen 1 bis 5 verwendet werden
- Eine Liste aller gleichwertigen Modelle, falls zutreffend
- Alle anderen in Artikel 4 genannten Elemente, sofern zutreffend
- Bei Einzelraumheizgeräten, die ohne Regler in Verkehr gebracht werden, sind die Angaben in den Tabellen 2 und 4 des Anhangs II für die Kombination(en) von Einzelraumheizgerät(en) und Regelungsfunktionen gemäß Nummer 4 Absatz 1 Buchstabe g) zu erstellen.
- Die technische Dokumentation für separate zugehörige Regler muss für die Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 4 und des Nachprüfungsverfahrens gemäß Anhang V Folgendes enthalten:
- Die angegebenen Werte aller in Tabelle 6, Anhang II aufgeführten Parameter, wobei das Layout der Tabelle 6 verwendet werden kann.
- Gegebenenfalls eine Liste aller gleichwertigen Modelle
- Gegebenenfalls alle anderen in Artikel 4 genannten Elemente.