Steuerungsfunktionen und Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme
Darüber hinaus schreibt die neue Verordnung (EU) 2024/1103 (gilt seit dem 1. Juli 2025) die folgenden Steuerungsfunktionen zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz vor:
- Elektrische Speicher-Einzelraumheizgeräte müssen über einen elektronischen Regler der Wärmezufuhr mit Rückmeldung der Raum- und/oder Außentemperatur verfügen und eine Wärmeabgabe mit Gebläseunterstützung bieten.
- Handtuchhalter mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 60 W dürfen nur mit einer Betriebszeitbegrenzung betriebsfähig sein, deren maximaler voreingestellter Zeitraum höchstens 6 Stunden beträgt.
Anforderungen an Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme:
Einzelraumheizgeräte mit Reglern und separat zugehörigen Reglern müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Ein solches Einzelraumheizgerät muss über einen Aus-Modus oder einen Standby-Modus oder beides verfügen.
- Max. Leistungsaufnahme:
- Aus-Modus (Po): 0,5 W
Ab dem 9. Mai 2027: 0,3 W - Standby-Modus (Psm): 0,5 W
- Standby-Modus inkl. Anzeige von Informationen oder Status: 1 W
- Standby-Modus mit Verbindung zum Netzwerk und vernetztem Standby
(d. h. das Einzelraumheizgerät kann eine Funktion durch einen ferngesteuerten Trigger aus einer Netzwerkverbindung wieder aufnehmen): 2 W - Standby-Modus mit drahtloser Kommunikation zwischen Wärmeerzeuger und Regler oder über das Stromkabel: 3 W
- Falls vorhanden: Leerlaufmodus (Pidle) (Durchschnitt über 1 Stunde):
- 1 W
- Wenn der Leerlaufmodus von der Eingabe aus einer Netzwerkverbindung abhängt, um den Raum automatisch mit Wärme zu versorgen: 3 W.
- Aus-Modus (Po): 0,5 W