Steuerungsfunktionen und Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme

Darüber hinaus schreibt die neue Verordnung (EU) 2024/1103 (gilt seit dem 1. Juli 2025) die folgenden Steuerungsfunktionen zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz vor:

  • Elektrische Speicher-Einzelraumheizgeräte müssen über einen elektronischen Regler der Wärmezufuhr mit Rückmeldung der Raum- und/oder Außentemperatur verfügen und eine Wärmeabgabe mit Gebläseunterstützung bieten.
  • Handtuchhalter mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 60 W dürfen nur mit einer Betriebszeitbegrenzung betriebsfähig sein, deren maximaler voreingestellter Zeitraum höchstens 6 Stunden beträgt. 

Anforderungen an Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme:

Einzelraumheizgeräte mit Reglern und separat zugehörigen Reglern müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Ein solches Einzelraumheizgerät muss über einen Aus-Modus oder einen Standby-Modus oder beides verfügen.
  • Max. Leistungsaufnahme:
    • Aus-Modus (Po): 0,5 W
      Ab dem 9. Mai 2027: 0,3 W
    • Standby-Modus (Psm): 0,5 W
    • Standby-Modus inkl. Anzeige von Informationen oder Status: 1 W
    • Standby-Modus mit Verbindung zum Netzwerk und vernetztem Standby
      (d. h. das Einzelraumheizgerät kann eine Funktion durch einen ferngesteuerten Trigger aus einer Netzwerkverbindung wieder aufnehmen): 2 W
    • Standby-Modus mit drahtloser Kommunikation zwischen Wärmeerzeuger und Regler oder über das Stromkabel: 3 W
    • Falls vorhanden: Leerlaufmodus (Pidle) (Durchschnitt über 1 Stunde):
      • 1 W
      • Wenn der Leerlaufmodus von der Eingabe aus einer Netzwerkverbindung abhängt, um den Raum automatisch mit Wärme zu versorgen: 3 W.