Anforderungen zu Emissionen
Die Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx) aus Einzelraumheizgeräten mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen dürfen die folgenden Werte nicht überschreiten:
Produkt | NOx mg/kWhinput | |
|---|---|---|
Alte Verordnung | Neue Verordnung | |
| Alle nicht gewerblichen elektrischen Einzelraumheizgeräte | 130* | 120 |
| Hellstrahler und Dunkelstrahler | 200 | 180 |
* Beachten Sie, dass (EU) 2015/1188 sich nur auf Einzelraumheizgeräte mit offener und geschlossener Brennkammer bezieht; die Definition der Produkte entnehmen Sie bitte der Verordnung.
Für beide Verordnungen gilt: NOx ist die Summe aus NO und NO₂, ausgedrückt als Stickstoffdioxid. Für die Verordnung (EU) 2024/1103 gilt zusätzlich die Anforderung, dass der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad und NOx gleichzeitig gemessen werden müssen.