Anforderungen zu Emissionen

Die Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx) aus Einzelraumheizgeräten mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen dürfen die folgenden Werte nicht überschreiten: 

Produkt

NOx mg/kWhinput 
basierend auf GCV (Brennwert, feuchtigkeitsfrei) 

Alte Verordnung
(EU) 2015/1188

Neue Verordnung
(EU) 2024/1103

Alle nicht gewerblichen elektrischen Einzelraumheizgeräte

130*

120

Hellstrahler und Dunkelstrahler

200

180

* Beachten Sie, dass (EU) 2015/1188 sich nur auf Einzelraumheizgeräte mit offener und geschlossener Brennkammer bezieht; die Definition der Produkte entnehmen Sie bitte der Verordnung.

Für beide Verordnungen gilt: NOx ist die Summe aus NO und NO₂, ausgedrückt als Stickstoffdioxid. Für die Verordnung (EU) 2024/1103 gilt zusätzlich die Anforderung, dass der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad und NOx gleichzeitig gemessen werden müssen.