Obligatorische Ersatzteile und Ersatzteile, sofern vorhanden

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 unterscheidet zwischen zwei Arten von Ersatzteilen:

  • Obligatorische Ersatzteile
  • Ersatzteile, sofern vorhanden

Obligatorische Ersatzteile

Ab einem Monat nach dem Datum des Inverkehrbringens bis mindestens sieben Jahre nach dem Datum des Endes des Inverkehrbringens müssen mindestens die folgenden Ersatzteile in der nachstehenden Tabelle, einschließlich der erforderlichen Befestigungselemente, wenn diese nicht wiederverwendbar sind, für fachliche kompetente Reparateure und Endnutzer verfügbar sein:

Tabelle: Verfügbarkeit von obligatorischen Ersatzteilen

Ersatzteile (obligatorisch)Smartphones, Tablets und andere MobiltelefoneSchnurlose Telefone
Akku oder Akkus (nur für fachlich kompetente Reparateure)

X

X

Batteriefachabdeckung

-

X

Rückwand oder Rückwandbaugruppe, falls
zum Austausch der Batterie vollständig entfernt werden muss

X

-

Schutzfolie für faltbare Displays

X

-

Displaybaugruppe

X

-

Ladegerät, es sei denn, das Gerät entspricht
Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2014/53/EU

X

-

SIM-Kartenhalter und Speicherkartenhalter, wenn ein
externer Steckplatz für einen SIM-Kartenhalter oder einen Speicherkartenhalter vorhanden ist

X

-

Ladegerät, es sei denn, die Basisstation ist
mit einer USB-Typ-C-Buchse ausgestattet ist, die
jederzeit zugänglich und funktionsfähig bleiben sollte

-

X

Mechanischer Klappmechanismus des Displays

-

X

Ladesockel

-

X

Batterien dürfen nur an fachlich kompetente Reparateure (nicht an Endnutzer) als Ersatzteil abgegeben werden, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind (ausgenommen schnurlose Telefone):

  • Nach 500 vollständigen Ladezyklen hat der Akku im voll aufgeladenen Zustand eine Restkapazität von mindestens 83 % der Nennkapazität.
  • Nach 1.000 vollständigen Ladezyklen hat der Akku im voll aufgeladenen Zustand eine Restkapazität von mindestens 80 % der Nennkapazität.
  • Das Gerät erfüllt:
    • Schutzart IP67 (Mobiltelefone und Smartphones),
    • Schutzart IP42 (Tablets).

Ersatzteile, falls vorhanden

Wenn die folgenden Teile in einem Produkt vorhanden sind, gelten für sie dieselben Anforderungen wie für die obligatorischen Ersatzteile, jedoch nur hinsichtlich der Verfügbarkeit für fachlich kompetente Reparateure:

Tabelle: Verfügbarkeit von Ersatzteilen, falls vorhanden.

Ersatzteile (falls vorhanden)

Smartphones,
Tablets und andere
Mobiltelefone

Schnurlose Telefone

Front- und/oder Baugruppe der rückseitigen Kamera

X

-

Externe Audio-Anschlüsse

X

X

Externe Ladeanschlüsse

X

X

Mechanische Taste(n)

X

X

Hauptmikrofon(e)

X

X

Lautsprecher

X

X

SIM-Kartenhalter und Speicherkartenhalter, falls vorhanden
externer Steckplatz für einen SIM-Kartenhalter oder einen Speicherkartenhalter vorhanden ist

X

X

Scharnierbaugruppe

X

-

Mechanischer Klappmechanismus für das Display

X

-

Displaybaugruppe

-

X

 

Befestigungselement

„Befestigungselement“ bezeichnet eine Vorrichtung oder Substanz, die zwei oder mehr Objekte, Teile oder Stücke mechanisch, magnetisch oder auf andere Weise verbindet oder fixiert. Weitere Informationen finden Sie in Anhang I der Verordnung.