Zwei Arten von Ersatzteilen

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 unterscheidet zwischen zwei Arten von Ersatzteilen:

  • Ersatzteile erhältlich für fachlich kompetente Reparateure und Endnutzer.
  • Ersatzteile erhältlich nur für fachlich kompetente Reparateure.

Ab einem Monat nach dem Datum des Inverkehrbringens des ersten Geräts eines Modells bis sieben Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts eines Modells müssen die folgenden Ersatzteile in den nachstehenden Tabellen, einschließlich der erforderlichen Befestigungselemente, wenn diese nicht wiederverwendbar sind, verfügbar sein:

Tabelle: Ersatzteile, die für fachlich kompetente Reparateure und Endnutzer verfügbar sein müssen.

ErsatzteilSmartphones, Tablets und andere MobiltelefoneSchnurlose Telefone
Akku oder Akkus (nur für fachlich kompetente Reparateure)

X

X

Batteriefachabdeckung

-

X

Rückwand oder Rückwandbaugruppe, falls
zum Austausch der Batterie vollständig entfernt werden muss

X

-

Schutzfolie für faltbare Displays

X

-

Displaybaugruppe

X

-

Ladegerät, es sei denn, das Gerät entspricht
Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2014/53/EU

X

-

SIM-Kartenhalter und Speicherkartenhalter, wenn ein
externer Steckplatz für einen SIM-Kartenhalter oder einen Speicherkartenhalter vorhanden ist

X

-

Ladegerät, es sei denn, die Basisstation ist
mit einer USB-Typ-C-Buchse ausgestattet ist, die
jederzeit zugänglich und funktionsfähig bleiben sollte

-

X

Ladesockel

-

X

Batterien dürfen nur an fachlich kompetente Reparateure (nicht an Endnutzer) als Ersatzteil abgegeben werden, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind (ausgenommen schnurlose Telefone):

  • Nach 500 vollständigen Ladezyklen hat der Akku im voll aufgeladenen Zustand eine Restkapazität von mindestens 83 % der Nennkapazität.
  • Nach 1.000 vollständigen Ladezyklen hat der Akku im voll aufgeladenen Zustand eine Restkapazität von mindestens 80 % der Nennkapazität.
  • Das Gerät erfüllt:
    • Schutzart IP67 (Mobiltelefone und Smartphones),
    • Schutzart IP42 (Tablets).

Wenn die folgenden Teile in einem Produkt enthalten sind, gelten für sie dieselben Anforderungen wie für die oben aufgeführten Ersatzteile, sie dürfen jedoch nur fachlichen kompetenten Reparateuren zur Verfügung gestellt werden:

Tabelle: Ersatzteile, die nur für fachlich kompetente Reparateure erhältlich sein müssen

Ersatzteil

Smartphones,
Tablets und andere
Mobiltelefone

Schnurlose Telefone

Front- und/oder Baugruppe der rückseitigen Kamera

X

-

Externe Audio-Anschlüsse

X

X

Externe Ladeanschlüsse

X

X

Mechanische Taste(n)

X

X

Hauptmikrofon(e)

X

X

Lautsprecher

X

X

Scharnierbaugruppe

X

-

Mechanischer Klappmechanismus für das Display

X

-

Displaybaugruppe

-

X

 

Befestigungselement

„Befestigungselement“ bezeichnet eine Vorrichtung oder Substanz, die zwei oder mehr Objekte, Teile oder Stücke mechanisch, magnetisch oder auf andere Weise verbindet oder fixiert. Weitere Informationen finden Sie in Anhang I der Verordnung.