Frei zugängliche Website

Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Verfügbarkeit einer frei zugänglichen Website sicherzustellen, die folgende Informationen enthält:

  • Liste der Ersatzteile.
  • Verfahren zur Bestellung von Ersatzteilen.
  • Unverbindliche Preise vor Steuern, mindestens in Euro, für Ersatzteile, Befestigungselemente und Werkzeuge.

Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Spätestens einen Monat nach dem Inverkehrbringen des Produkts müssen Sie fachlichen kompetenten Reparateuren Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen gewähren.

Sie können dies über eine frei zugängliche Website oder über eine Website tun, die eine Authentifizierung des fachlichen kompetenten Reparateurs erfordert.

Für Letzteres gelten die folgenden Anforderungen:

  • Fachlich kompetente Reparateure können sich auf der Website registrieren, um Zugang zu den Informationen zu beantragen.
  • Bevor Sie die Informationen bereitstellen, haben Sie das Recht, vom fachlich kompetenten Reparateur Folgendes zu verlangen:
    • die technische Kompetenz zur Durchführung der Reparatur;
    • eine Haftpflichtversicherung.
  • Spätestens fünf Werktage nach Eingang eines Antrags müssen Sie diesen entweder ablehnen oder annehmen. Eine Ablehnung muss eine klare Begründung enthalten.
  • Die Registrierung selbst muss kostenlos sein, aber Sie sind berechtigt, angemessene und verhältnismäßige Gebühren für den Zugang zu den Informationen zu erheben.
  • Wenn Sie den Antrag annehmen, müssen Sie spätestens einen Werktag danach Zugang zu den Informationen gewähren – auch für gleichwertige Modelle oder Modelle derselben Produktfamilie.

Die Informationen müssen so detailliert sein, dass der Austausch von Ersatzteilen möglich ist. Die vollständige Liste der Informationen, die bereitgestellt werden müssen, finden Sie in Anhang II der Verordnung.

Die Informationen müssen sieben Jahre lang nachdem das Produkt vom Markt genommen wurde verfügbar sein.