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Im April 2026 stimmten die Mitgliedstaaten für eine neue Ökodesign-Verordnung für Warmwasserbereiter. Die Abstimmung im Europäischen Parlament steht noch aus und wird für Herbst 2026 erwartet.
Die Erfahrung zeigt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass das Parlament den Vorschlag nach einer positiven Abstimmung der Mitgliedstaaten blockieren wird. Unter dieser Annahme wird erwartet, dass die Verordnung im Herbst 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird und ab Herbst 2028 in Kraft tritt (das genaue Datum wird nach der Veröffentlichung bestätigt).
Die neue Verordnung wird die derzeitige Ökodesign-Verordnung (EU) 814/2013 für Warmwasserbereiter ersetzen.
Zu den Änderungen gehören unter anderem:
- Überarbeitete Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad
- Einen geänderten Faktor für die Anrechnung von Strom (1,9 statt 2,5)
- Die Einbeziehung neuer Technologien wie Warmwasserbereiter mit Kraft-Wärme-Kopplung und Warmwasserspeicher mit Phasenwechselmaterialien,
- Angepasste Mess- und Berechnungsmethoden
- Anforderungen an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie an Demontage und Recycling
- Eine neue Option zur Kennzeichnung intelligenter Warmwasserbereiter mit Lastmanagementfunktionen
- Anforderungen an die Selbstüberwachung für große Warmwasserbereiter.
Der Überarbeitungsprozess der Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 812/2013 für Warmwasserbereiter ist noch im Gange. Es wird erwartet, dass beide Verordnungen gleichzeitig in Kraft treten werden.
In den kommenden Wochen und Monaten werden wir Informationsdienste zu den neuen Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnungen bereitstellen. Sie können sich hier für unseren Newsletter anmelden, wenn Sie Updates zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe erhalten möchten.