Bei der Fertigung Ihres Produktes
Für die Fertigung von Produkten in der EU ergeben sich keine weiteren spezifischen Anforderungen, aber bitte beachten Sie dies:
- Lieferanten, die Produkte für den EU-Markt herstellen (auf der Grundlage von Bauteilen, Unterbaugruppen und so weiter), sind für das Endprodukt verantwortlich und müssen die EU-Rechtsvorschriften einhalten.
- Die Hersteller sind für die Auswahl geeigneter Bauteile, Unterbaugruppen und ähnliches verantwortlich, um alle Anforderungen der Rechtsvorschriften für das fertige Produkt, für die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung zu erfüllen.
Wenn Sie Produkte für den EU-Markt fertigen, müssen Sie folgendes überprüfen:
- Entsprechen die Bauteile, Unterbaugruppen und Ersatzteile den geltenden Rechtsvorschriften (auch wenn sie mit der CE-Kennzeichnung versehen sind).
- Entspricht das Endprodukt selbst der Produktverordnung.
Die Hersteller des Endprodukts können die Konformitätsbewertung der Bauteile, Ersatzteile und Unterbaugruppen nutzen, um ihre Konformitätserklärung, die Konformitätsbewertung und das Dokument des Endprodukts zu erstellen.