Einführung Ihres Produkts auf den Markt
In den Rechtsvorschriften zum Ökodesign und zur Energiekennzeichnung werden häufig die folgenden Begriffe verwendet:
- Inverkehrbringen
Das „Inverkehrbringen eines Produkts“ bezieht sich auf die erstmalige „Bereitstellung auf dem Markt“ eines Produkts. - Bereitstellung auf dem Markt
Ein Produkt wird auf dem Markt bereitgestellt, wenn es entgeltlich oder unentgeltlich zum Vertrieb, Verbrauch oder zur beabsichtigten oder voraussichtlichen Verwendung auf dem EU-Markt in einem gewerblichen Kontext (das heißt nicht für Wohltätigkeitsorganisationen, Hobbyisten und so weiter) angeboten wird. - Inbetriebnahme
Die „Inbetriebnahme“ eines Produkts bezieht sich auf die erste Verwendung für den vorgesehenen Zweck durch eine:n Endverbraucher:in.
Da sich verschiedene Verpflichtungen auf jeweils eines dieser drei Ereignisse beziehen, ist es wichtig, die Bedeutung zu verstehen.
Bitte beachten Sie, dass die drei Ereignisse gleichzeitig oder in der oben genannten Reihenfolge stattfinden können, aber niemals umgekehrt.
Schließlich haben Sie, wenn Sie Produkte fertigen, auch rechtliche Verpflichtungen - mehr dazu hier