Fällt Ihr Produkt in den Geltungsbereich?

Als Lieferant müssen Sie zunächst feststellen, ob Ihr Produkt in den Geltungsbereich der Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnung fällt oder nicht:

  • Ökodesign (umweltfreundliche Gestaltung)
    Die Verordnungen verhindern, dass die am wenigsten energieeffizienten Produkte auf den EU-Markt kommen. Es werden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die Funktionalität und die Produktinformation festgelegt.
  • Energiekennzeichnung (Label)
    Die Informationsanforderungen in diesen Verordnungen heben die energieeffizientesten Produkte auf dem Markt hervor und ermöglichen es, Produkte auf einer harmonisierten Grundlage zu vergleichen.

Produktkategorien:

  • Kochen
  • Reinigen und Trocknen
  • Kühlung
  • Heizen, Kühlen und Belüften
  • Elektronische Produkte
  • Lichtquellen
  • Reifen
  • B2B-Produkte

Sie können feststellen, ob Ihr Produkt unter die Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften fällt, indem Sie die produktspezifischen Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnungen überprüfen. Schauen Sie sich in jeder Verordnung die Artikel 1 und 2 an. Diese beiden Artikel beschreiben den Geltungsbereich der Verordnungen und legen fest, für welche Produkttypen die Verordnung nicht gilt.

Weiterführende Informationen

Eine Liste der produktspezifischen Vorschriften finden Sie auf der Website der EU-Kommission: 
Produktliste - Europäische Kommission