Fällt Ihr Produkt in den Geltungsbereich?
Als Lieferant müssen Sie zunächst feststellen, ob Ihr Produkt in den Geltungsbereich der Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnung fällt oder nicht:
- Ökodesign (umweltfreundliche Gestaltung)
Die Verordnungen verhindern, dass die am wenigsten energieeffizienten Produkte auf den EU-Markt kommen. Es werden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die Funktionalität und die Produktinformation festgelegt. - Energiekennzeichnung (Label)
Die Informationsanforderungen in diesen Verordnungen heben die energieeffizientesten Produkte auf dem Markt hervor und ermöglichen es, Produkte auf einer harmonisierten Grundlage zu vergleichen.
Produktkategorien:
- Kochen
- Reinigen und Trocknen
- Kühlung
- Heizen, Kühlen und Belüften
- Elektronische Produkte
- Lichtquellen
- Reifen
- B2B-Produkte
Sie können feststellen, ob Ihr Produkt unter die Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften fällt, indem Sie die produktspezifischen Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnungen überprüfen. Schauen Sie sich in jeder Verordnung die Artikel 1 und 2 an. Diese beiden Artikel beschreiben den Geltungsbereich der Verordnungen und legen fest, für welche Produkttypen die Verordnung nicht gilt.