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Compliance Services Projekt

Anleitungen und Tools zugeschnitten auf Lieferanten, Händler und Installateure

Die Gesetzgebung der EU zum Ökodesign und zur Energiekennzeichnung legt Ressourceneffizienz- und Informationsanforderungen für eine breite Palette von energieverbrauchenden Produkten fest, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Während sich die Ökodesign-Verordnungen sowohl auf die Energie- als auch auf die Materialeffizienz beziehen, konzentrieren sich die Energiekennzeichnungsverordnungen speziell auf die Produktinformation. 

Die Marktteilnehmer müssen die spezifischen Anforderungen und Verantwortlichkeiten verstehen, um die Einhaltung dieser Verordnungen zu gewährleisten.

Das Informationsportal ComplianceServices bietet in speziellen Service-Abschnitten wichtige Anleitungen und Hilfsmittel für Lieferanten, Händler und Installateure. Diese Services zielen in erster Linie auf neue Verordnungen ab, die zwischen 2023 und Ende 2026 erlassen werden, und konzentrieren sich auf die Bereiche Heizung, Klimatisierung, PV-Produkte und "weiße Ware". Das Portal beginnt mit allgemeinen Hinweisen zur Gesetzgebung im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung und bietet spezifische Tools und Leitlinien für die Produktgruppe Wäschetrockner.

 

Was ist in den kommenden Monaten/Jahren zu erwarten?

In den kommenden Monaten und im Laufe des Jahres 2025 werden zusätzliche Tools und Services für Produktgruppen wie Einzelraumheizgeräte, zentrale Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter, PV-Module, Klimageräte und weiße Ware hinzukommen. Der Zeitplan für diese Aktualisierungen wird von der Fertigstellung der entsprechenden produktspezifischen Verordnungen durch die Europäische Kommission abhängen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Für Händler:

Für Lieferanten:

Das Konsortium

Haftungsausschluss

Die von diesem Projekt bereitgestellten Informationen spiegeln das Verständnis des Projektteams wider und sind als solche nicht rechtsverbindlich. Für eine verbindliche Auslegung des EU-Rechts ist allein der Europäische Gerichtshof zuständig. Die Ratschläge können nicht über die Anforderungen der Energiekennzeichnungs- und Ökodesign-Verordnungen oder der einzelnen delegierten Rechtsakte hinausgehen oder diese ersetzen, die in allen ihren Teilen verbindlich sind und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten.