Geltungsbereich der Vorschrift
In beiden Verordnungen sind nur Heizgeräte erfasst, die mit Strom, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden. Biomasse-Einzelraumheizgeräte fallen unter die Ökodesign-Verordnung EU 2015/1185.
Die Ökodesign-Verordnung EU 2015/1188 legt Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von folgenden Produkten fest:
- Heizgeräte für den lokalen Raumwärmebedarf mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 50 kW und
- gewerbliche Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung des Produkts oder einer Nennwärmeleistung eines einzelnen Segments von höchstens 120 kW.
Erweiterter Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1103
Der Anwendungsbereich der neuen Verordnung ist weiter gefasst als der der Verordnung (EU) 2015/1188.
- Die maximale Nennwärmeleistung des Produkts oder die Wärmeleistung eines einzelnen Rohrsegments für gewerbliche Einzelraumheizgeräte wurde auf 300 kW erhöht.
- Nur Kochgeräte wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Sowohl die alte als auch die neue Verordnung gelten für:
- Heizgeräte für den Hausgebrauch
- Einzelraumheizgeräte mit offener Brennkammer und an einen Schornstein angeschlossene Einzelraumheizgeräte
- Geschlossene Einzelraumheizgeräte mit offener Verbrennung
- Raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte,
- Elektrische Einzelraumheizgeräte (fest installiert und tragbar)
- Elektrische Speicher-Einzelraumheizgeräte
- Elektrische Fußboden-Einzelraumheizgeräte
- Elektrische Einzelraumheizgeräte mit sichtbar glühendem Heizelement (fest installiert und tragbar)
- Handtuchhalter1
- Gewerbliche Einzelraumheizgeräte
- Hellstrahler
- Dunkelstrahler
1 Definitionen und Bereiche sind nur Teil von (EU) 2024/1103. Handtuchhalter waren jedoch auch von (EU) 2015/1188 erfasst, wo sie als elektrische ortsfeste Einzelraumheizgeräte betrachtet wurden.
Weder die aktuelle noch die neue Verordnung gelten für:
- Einzelraumheizgeräte, die einen Dampfkompressionszyklus zur Erzeugung von Wärme verwenden, die durch elektrische Kompressoren oder Brennstoffe angetrieben wird
- Einzelraumheizgeräte, die ausschließlich für den Außenbereich bestimmt sind
- Einzelraumheizgeräte, bei denen die direkte Leistung weniger als 6 % der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung beträgt – beispielsweise Heizkessel mit einem Wärmeverlust an die Umgebung von höchstens 6 % der Nennwärmeleistung. Solche Produkte sind in (EU) 2015/1189 geregelt.
- Luftheizungsprodukte
- Saunaöfen