Geltungsbereich der Vorschrift

In beiden Verordnungen sind nur Heizgeräte erfasst, die mit Strom, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden. Biomasse-Einzelraumheizgeräte fallen unter die Ökodesign-Verordnung EU 2015/1185.

Die Ökodesign-Verordnung EU 2015/1188 legt Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von folgenden Produkten fest:

  • Heizgeräte für den lokalen Raumwärmebedarf mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 50 kW und
  • gewerbliche Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung des Produkts oder einer Nennwärmeleistung eines einzelnen Segments von höchstens 120 kW.

Erweiterter Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1103

Der Anwendungsbereich der neuen Verordnung ist weiter gefasst als der der Verordnung (EU) 2015/1188.

  • Die maximale Nennwärmeleistung des Produkts oder die Wärmeleistung eines einzelnen Rohrsegments für gewerbliche Einzelraumheizgeräte wurde auf 300 kW erhöht.
  • Nur Kochgeräte wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Sowohl die alte als auch die neue Verordnung gelten für:

  • Heizgeräte für den Hausgebrauch
    • Einzelraumheizgeräte mit offener Brennkammer und an einen Schornstein angeschlossene Einzelraumheizgeräte
    • Geschlossene Einzelraumheizgeräte mit offener Verbrennung
    • Raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte,
    • Elektrische Einzelraumheizgeräte (fest installiert und tragbar)
    • Elektrische Speicher-Einzelraumheizgeräte
    • Elektrische Fußboden-Einzelraumheizgeräte
    • Elektrische Einzelraumheizgeräte mit sichtbar glühendem Heizelement (fest installiert und tragbar)
    • Handtuchhalter1
       
  • Gewerbliche Einzelraumheizgeräte
    • Hellstrahler
    • Dunkelstrahler

1 Definitionen und Bereiche sind nur Teil von (EU) 2024/1103. Handtuchhalter waren jedoch auch von (EU) 2015/1188 erfasst, wo sie als elektrische ortsfeste Einzelraumheizgeräte betrachtet wurden.

Weder die aktuelle noch die neue Verordnung gelten für:

  • Einzelraumheizgeräte, die einen Dampfkompressionszyklus zur Erzeugung von Wärme verwenden, die durch elektrische Kompressoren oder Brennstoffe angetrieben wird
  • Einzelraumheizgeräte, die ausschließlich für den Außenbereich bestimmt sind
  • Einzelraumheizgeräte, bei denen die direkte Leistung weniger als 6 % der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung beträgt – beispielsweise Heizkessel mit einem Wärmeverlust an die Umgebung von höchstens 6 % der Nennwärmeleistung. Solche Produkte sind in (EU) 2015/1189 geregelt.
  • Luftheizungsprodukte
  • Saunaöfen