Wann treten die neuen Anforderungen in Kraft?

Die neue Ökodesign-Verordnung für lokale Raumheizgeräte (EU) 2024/1103 trat am 19. April 2024 in Kraft.

Die Anforderungen werden ab dem 01. Juli 2025 gelten, mit Ausnahme von Artikel 6 über die Umgehung, welcher bereits heute (seit dem 09. Mai 2024) gilt.

Einzelraumheizgeräte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden, müssen der neuen Verordnung entsprechen. Einzelraumheizgeräte, die vor dem 1. Juli 2025 in Verkehr gebracht wurden, müssen weiterhin der Verordnung (EU) 2015/1188 entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass am 19. April 2024 ein Korrigendum zur Verordnung (EU) 2024/1103 in Kraft getreten ist. Die Berichtigung ersetzt den Anhang III, Messmethoden und Berechnungen gemäß Artikel 3“. Das Berichtigung finden Sie hier