Die Marktüberwachungsbehörden (MSA) prüfen, ob die auf dem EU-Markt befindlichen Produkte (unter anderem) die Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen erfüllen. Sofern die Dokumentation nicht in EPREL verfügbar ist, müssen Sie sie innerhalb von 10 Arbeitstagen zur Verfügung stellen.

Die Behörden prüfen die Unterlagen und können Nichtkonformitäten durchsetzen. Eine Behörde kann eine Änderung der Dokumentation verlangen, Geldstrafen verhängen, Produkte vom EU-Markt nehmen usw.

Um die deklarierten Werte zu überprüfen, kann die Marktüberwachungsbehörde auch physische Tests durchführen.

Sie als Lieferant sind verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, indem Sie die erforderlichen Informationen bereitstellen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen.  

Die Produktprüfung umfasst in der Regel zwei Schritte (je nach nationaler Gesetzgebung und Produktkategorie oder sogar je nach Produkt):

  • Einzelprüfung: Ein Exemplar eines bestimmten Modells wird zuerst für den Test ausgewählt.
  • Dreifach-Prüfung: Drei weitere Exemplare werden geprüft, falls die bei der Einzelprüfung ermittelten Werte die Toleranzen überschreiten. (d. h. für die Überprüfung der Konformität ist nur der Durchschnitt der drei Dreifachprüfungsergebnisse relevant).

Details sind im spezifischen Anhang „Prüfverfahren für Marktüberwachungszwecke“ der jeweiligen Ökodesign- oder Energiekennzeichnungsverordnung zu finden.

Einige Marktüberwachungsbehörden führen die Dreifachprüfung nur dann durch, wenn der Lieferant die Ergebnisse des Einzeltests bestreitet, während andere immer einen Einzel- und einen Dreifachprüfungen durchführen. Diese Unterschiede ergeben sich aus der unterschiedlichen nationalen Gesetzgebung.

Bei Nicht-Konformität darf der Wäschetrockner nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden. Wenn nur die deklarierten Werte außerhalb der Toleranz liegen, sollte eine Änderung der Dokumentation (und möglicherweise des Energielabels) ausreichen.

Ob Sie als Lieferant die Kosten für den Kauf der Produkte und die Tests tragen müssen, hängt von den nationalen Rechtsvorschriften ab.

Die Prüfverfahren sind für die Ökodesign- und die Energiekennzeichnungsverordnung identisch.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen darüber, wie Sie sich auf Inspektionen vorbereiten können, sowie weitere Informationen über die Marktüberwachungsbehörden in der EU finden Sie hier.