Ökodesign - Übersicht

Einzelraumheizgeräte

Die Ökodesign-Verordnung legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die Kondensat-Effizienz, die Ressourceneffizienz von Ersatzteilen und die Informationsanforderungen fest. Nicht konforme Produkte dürfen nicht in der EU in Verkehr gebracht werden.

Die EU-Kommission hat 2015 Ökodesign-Vorschriften für lokale Raumheizgeräte (in dieser Leitlinie abgekürzt als LSH) eingeführt, um die Energie- und Ressourceneffizienz zu fördern. Diese Rechtsvorschriften sollten zu jährlichen Energieeinsparungen von schätzungsweise 48 650 GWh und einer damit verbundenen Verringerung der CO2-Emissionen um 6,7 Mio. t führen. Um die Anforderungen der Verordnung an die Markt- und Technologieentwicklung anzupassen, wurde die Rechtsvorschrift im Jahr 2024 aktualisiert und um neue Anforderungen ergänzt, die ab dem 1. Juli 2025 gelten (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Umgehung, die bereits seit dem 9. Mai 2024 gelten).