Einzelraumheizgeräte
Die Ökodesign-Verordnung legt Mindestanforderungen fest, beispielsweise für Energieeffizienz, Ressourceneffizienz bei Ersatzteilen und Informationspflichten. Nicht konforme Produkte dürfen nicht in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die EU-Kommission hat 2015 Ökodesign-Vorschriften für Einzelraumheizgeräte eingeführt, um die Energie- und Ressourceneffizienz zu fördern. Diese Rechtsvorschrift sollte zu jährlichen Energieeinsparungen von schätzungsweise 48,650 GWh und einer damit verbundenen Verringerung der CO2-Emissionen um 6,7 Mio. Tonnen beitragen. Um die Anforderungen der Verordnung an die Markt- und Technologieentwicklung anzupassen, wurde die Rechtsvorschrift im Jahr 2024 mit neuen Anforderungen aktualisiert, die ab dem 1. Juli 2025 gelten werden (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Umgehung, die seit dem 9. Mai 2024 gelten).
Die neue Verordnung enthält unter anderem folgende Änderungen gegenüber der alten Verordnung:
- Ein breiterer Anwendungsbereich,
- Geänderte Mindestanforderungen,
- Ein niedrigerer Umrechnungsfaktor (CC) für Strom,
- Neue Berechnungsmethoden,
- Neue Informationsanforderungen
- Anforderungen an den Energiesparmodus
- Neue Emissionsanforderungen für Stickoxide
- Anforderungen an die Regelgenauigkeit und die Regelung auf die Sollwertabweichung
- Anforderungen zum Schutz der Verbraucher (Umgehung und Software-Updates)
- Anforderungen zur Gewährleistung einer besseren Reparierbarkeit von Produkten (z. B. Ersatzteile) und Recyclingfähigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU) 2015/1189 weiterhin ohne Ablaufdatum gilt. Diese Anforderungen bleiben unverändert.