So bereiten Sie Ihre Unterlagen für die Marktüberwachung vor

Die Marktüberwachungsbehörden (MSAs) überprüfen, ob Produkte auf dem EU-Markt (unter anderem) den Anforderungen an die Ökodesign und die Energielabel entsprechen. Soweit die Unterlagen nicht in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) verfügbar sind, müssen Sie diese innerhalb von 10 Arbeitstagen zur Verfügung stellen.

Die Marktüberwachungsbehörden prüfen die Dokumentation und können bei Nichtkonformität Maßnahmen ergreifen. Eine Marktüberwachungsbehörde kann eine Änderung der Dokumentation verlangen, Geldbußen verhängen, Produkte vom EU-Markt nehmen usw.

Zur Überprüfung der angegebenen Werte kann die Marktüberwachungsbehörde auch physische Prüfungen durchführen.

Als Lieferant sind Sie verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, indem Sie erforderliche Informationen bereitstellen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen.   

Die Produktprüfung umfasst in der Regel zwei Schritte (abhängig von den nationalen Rechtsvorschriften und der Produktkategorie oder sogar vom Produkt):

  • Einzelprüfung: Zunächst wird ein Exemplar eines bestimmten Modells für die Prüfung ausgewählt.
  • Dreifachprüfung: Drei weitere Einheiten werden geprüft, wenn die im Einzeltest ermittelten Werte die Toleranzen überschreiten (d. h. für die Konformitätsprüfung ist nur der Durchschnitt der drei Dreifachprüfergebnisse relevant).

Einzelheiten finden Sie im spezifischen Anhang „Verifizierungsverfahren für Marktüberwachungszwecke” der jeweiligen Ökodesign- oder Energiekennzeichnungsverordnung.

Einige Marktüberwachungsbehörden führen den Dreifachtest nur durch, wenn der Lieferant die Ergebnisse des Einzeltests beanstandet, während andere immer Dreifachtests durchführen, wenn beim Einzeltest ein Problem auftritt. Diese Abweichung ergibt sich aus unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften oder unterschiedlichen Auslegungen der europäischen Rechtsvorschriften.

Bei Nichtkonformität kann die Marktüberwachungsbehörde verlangen, dass Produkte nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden dürfen. Wenn nur die angegebenen Werte außerhalb der Toleranz, aber innerhalb der Mindestanforderungen liegen und es sich um reine Dokumentationsprobleme handelt, sollte eine Änderung der Dokumentation (und möglicherweise des Energielabels) ausreichen, aber dies liegt in der Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörde. Zusätzlich können Geldbußen verhängt werden.

Ob Sie als Lieferant die Kosten für den Kauf der Produkte und die Tests tragen müssen, hängt von den nationalen Rechtsvorschriften ab.

Die Prüfverfahren sind für Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnungen identisch

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen darüber, wie Sie sich auf Inspektionen vorbereiten können, sowie weitere Informationen über die Marktüberwachungsbehörden in der EU finden Sie hier.