Machen Sie sich vertraut mit den Anforderungen der Energiekennzeichnung für den...

Online-Verkauf

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihr Kunde bei jedem Kauf eines Produkts Zugang zum vollständigen Energielabel und zum Produktdatenblatt hat.

Diese Punkte liegen in Ihrer Verantwortung:

  • Alle Produkte haben ein Energielabel und ein Produktdatenblatt, die auf dem Bildschirm in unmittelbarer Nähe des Produktpreises angezeigt werden (falls Sie keine Preise anzeigen, in der Nähe des Produktnamens oder -bildes).
    Bitte beachten Sie, dass sich diese Verpflichtung auf jede Unterseite Ihres Webshops bezieht, das heißt auf die Startseite, die Listenseiten, die produktspezifischen Seiten und auch auf die Warenkorbseite. Für die korrekte Produktinformation verwenden Sie die vom Lieferanten gelieferten elektronischen Versionen des Labels und des Produktdatenblatts.
  • Das Energielabel und das Produktdatenblattwerden in einer gut sichtbaren und leicht lesbaren Größe dargestellt.
  • Die Schriftgröße des Energiepfeils ist identisch mit der Schriftgröße des Preises.
  • Das Energielabel und das Produktdatenblatt werden immer dann angezeigt, wenn ein Produkt im Online-Shop vorgestellt oder erwähnt wird, auch wenn es nicht möglich ist, das Produkt „in den Warenkorb zu legen“. Dies gilt z. B. auch für Listenansichten.
  • Beim Verkauf von Produkten mit dem Energielabel müssen das Energielabel und das Produktdatenblatt dem Produkt beigefügt werden.

Sowohl das Energielabel als auch das Produktdatenblatt können in verschachtelten Anzeigen (Nested displays) dargestellt werden, so dass das vollständige Energielabel oder Produktdatenblatt nicht direkt neben dem Produkt oder dessen Preis angezeigt werden muss. Weitere Informationen über verschachtelte Anzeigen finden Sie weiter unten.

Wie ist „in unmittelbarer Nähe zum Produktpreis“ zu definieren?

Idealerweise sollte der Abstand zwischen dem Preis und dem Namen kombiniert mit einer Abbildung und einem Energielabel in einem geschachteltem Bild nicht größer sein als die Größe des kleineren dieser beiden Elemente. Im Falle einer Marktüberwachungskontrolle wird Ihre nationale Behörde jedoch entscheiden, ob die konkrete Gestaltung der Website eine einfache Zuordnung der einzelnen Energielabels zu den einzelnen Produkten ermöglicht (dies ist besonders wichtig, wenn mehrere Produkte angezeigt werden, z. B. auf einer Listenseite).

Verschachtelte Anzeigen für das Energielabel

Es ist zulässig, anstelle des vollständigen Energielabels einen Energiepfeil mit der Angabe einer Reihe von Energieeffizienzklassen anzubringen, sofern...

  • Das vollständige Energielabel wird angezeigt, wenn der Pfeil angeklickt oder mit der Maus überflogen wird.
  • Die verschachtelte Anzeige führt zum Energielabel, das als Datei auf Ihrer Website gespeichert ist, oder zum EPREL-Datenbankeintrag des Produkts.
  • Die verschachtelte Anzeige führt zum vollständigen Energielabel, wenn der Link mit der Maus angeklickt, mit der Maus überflogen oder mit einem Finger auf dem Bildschirm angetippt wird.

Siehe die folgenden Beispiele für ein Produkt der Energieklasse B auf einer Skala von A bis G mit dem bestehenden und dem neuen Energielabel.

 

Neues Energielabel
In diesem Fall muss die verschachtelte Anzeige, die zur Aktivierung des Energielabels verwendet wird, ein Pfeil in einer Farbe sein, die der Energieklasse des Produkts entspricht.

Der Pfeil muss auch die verfügbaren Energieklassen (Spektrum) auf dem Energielabel anzeigen (Skala).

 

Bestehendes Energielabel
In diesem Fall muss die verschachtelte Anzeige, die zur Aktivierung des Energielabels verwendet wird, ein Pfeil in einer Farbe sein, die der Energieklasse des Produkts entspricht.

Der Pfeil muss auch die verfügbaren Energieklassen (Spektrum) auf dem Energielabel anzeigen.

Warum müssen Sie einen Pfeil mit der Energieklassenskala als verschachtelte Anzeige der bestehenden Energielabels verwenden?

Am 15. Juli 2024 veröffentlichte die Kommission eine Klarstellung („Bekanntmachung der Kommission“) darüber, wie Lieferanten und Einzelhändler von Produkten mit Energielabels in ihrer visuellen Werbung und ihrem Werbematerial die Energielabel-Klassen angeben sollten. Die Bekanntmachung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2023, das sich auf das Energielabel für Backöfen und Dunstabzugshauben bezieht, das aber auch Auswirkungen auf andere Produkte hat. In dem Urteil heißt es, dass es nicht ausreicht, in der Werbung nur die Klasse des Produkts anzugeben (z. B. „A“ oder „B“), sondern dass auch die entsprechende Reichweite der Klassen angegeben werden muss (z. B. „A+++ bis D“ oder „A bis G“).

Die vollständige EG-Mitteilung können Sie unter diesem Link lesen:

Commission clarifies rules for energy labelling in visual advertising following Court ruling

Beispiel

Das Energielabel und das Produktdatenblatt werden in einer gut sichtbaren und leicht lesbaren Größe dargestellt.

Die verschachtelte Anzeige, die zur Aktivierung des Energielabels verwendet wird, ist ein Pfeil in der Farbe, die der Energieklasse des Produkts entspricht.

Die Schriftgröße des Energiepfeils ist identisch mit der Schriftgröße des Preises.

Das Energielabel und das Produktdatenblatt werden immer dann angezeigt, wenn ein Produkt im Online-Shop vorgestellt oder erwähnt wird, auch wenn es nicht möglich ist, das Produkt „in den Warenkorb zu legen“. Dies gilt z. B. auch für Listenansichten.

Verschachtelte Anzeige/Link für das Produktdatenblatt

Es ist zulässig, einen Link für das Produktdatenblatt eine verschachtelte Anzeige anstelle der vollständigen Ansicht zu verwenden, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das vollständige Produktdatenblatt wird angezeigt, wenn der Link beziehungsweise die verschachtelte Anzeige angeklickt oder mit der Maus überflogen wird.
  • Der Link beziehungsweise die verschachtelte Anzeige führt zum Produktdatenblatt, das als Datei auf Ihrer Website gespeichert ist, oder zum EPREL-Datenbankeintrag des Produkts.
  • Der Link beziehungsweise die verschachtelte Anzeige führt zum vollständigen Produktionsinformationsblatt, wenn der Link mit der Maus angeklickt, mit der Maus überflogen oder mit einem Finger auf dem Bildschirm angetippt wird.

Der Link oder die verschachtelte Anzeige könnte z. B. wie folgt aussehen:

Definition von Online-Shops

Online-Shops sind per Definition Websites, die zum Verkauf beziehungsweise Kauf von Produkten dienen. Eine Website, die keine Preise anzeigt, keine Möglichkeit bietet, ein Produkt zu kaufen und auch keine Kontaktdaten eines Verkäufers anzeigt, ist kein Online-Shop (und muss die Anforderungen für Online-Shops nicht erfüllen). In diesem Fall gelten die Verpflichtungen für technisches Werbematerial und visuelle Werbung.

Typische häufige Fehler

Wir haben die häufigsten Fehler in den verschiedenen Produktgruppen zusammengestellt:

  • Die Schriftgröße des Energiepfeils ist zu klein
    Die Schriftgröße des Energiepfeils muss mit der Größe des Preises identisch sein.
  • Nicht in unmittelbarer Nähe zum Preis des Produkts
    Alle Produkte, die unter eine Kennzeichnungsverordnung fallen, müssen ein Energielabel und ein Produktdatenblatt haben, die (direkt oder als verschachteltes Bild) auf dem Bildschirm in unmittelbarer Nähe des Produktpreises angezeigt werden.
  • Falsche Farbe
    Die Farbe des Energiepfeils muss mit der Farbe der Energieklasse übereinstimmen.
  • Listen und Suchfunktionen
    Wenn Ihre Website über eine Suchfunktion oder eine Kategorieliste verfügt, müssen Sie das Energielabel und Produktdatenblattanzeigen, wenn die Anzeige des Produkts einen Preis enthält.
  • Kein Hinweis auf das Energielabel oder das Produktdatenblatt
    Wenn der Pfeil oder der Link zum Produktdatenblatt angeklickt oder mit der Maus darübergefahren wird, muss das vollständige Energielabel oder das vollständige Produktdatenblatt angezeigt werden.

Wo kann man die Grafikdateien herunterladen?