Energiekennzeichnung & Zeitplan
Ab dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Slate-Tablets die neue Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/1669 erfüllen.
Das Energielabel liefert Verbrauchern neue Informationen über Smartphones und Slate-Tablets, wie beispielsweise die Akkulaufzeit pro vollständiger Ladung, die Lebensdauer des Akkus (Anzahl der Ladezyklen bis die Kapazität auf 80 % gesunken ist) und zur Reparaturfreundlichkeit.
Jedes Smartphone und jedes Slate-Tablet, das ab dem 20. Juni 2025 in Verkehr gebracht wird, muss an der Verkaufsstelle mit einem Energielabel versehen sein. Eine Erläuterung des Begriffs „Inverkehrbringen“ finden Sie hier.
Produkte, die vor dem 20. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden, fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung und müssen kein Energielabel tragen. Wenn das Modell jedoch ab dem 20. Juni weiterhin in Verkehr gebracht wird, finden Sie das Energielabel ab dem 20. Juni 2025 in der EPREL-Datenbank.
Gebrauchtware fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung.