Was der Lieferant Ihnen liefern muss

 

Für alle Smartphones und Slate-Tablets, die der Lieferant ab dem 20. Juni 2025 in den Verkehr bringt, hat er Ihnen als Händler gegenüber folgende Verpflichtungen:

  • Die Lieferanten müssen Ihnen Geräte mit einem aufgedruckten Energielabel zusenden. Falls der Lieferant das Energielabel nicht in der Verpackung beigelegt hat, obwohl das Produkt unter die Verordnung (EU) 2023/1669 fällt, können Sie ein gedrucktes Energielabel beim Lieferanten anfordern. Dieses wird Ihnen dann innerhalb von fünf Werktagen zugesandt. Alternativ können Sie die EPREL-Datenbank nutzen und das Produkt über die Marken- und Modellkennung suchen.
  • Die Lieferanten müssen die Daten des Produktdatenblatts jedes Geräts in die EPREL-Datenbank hochladen. Dort können Sie die Daten einsehen und das Produktdatenblatt sowie das Energielabel herunterladen.
  • Die Lieferanten müssen Ihnen außerdem ein elektronisches Label und ein elektronisches Produktdatenblatt zusenden.
  • Auf Anfrage muss der Lieferant Ihnen das Produktdatenblatt auch in gedruckter Form zusenden.

Die Lieferanten dürfen für keine der oben genannten Leistungen Geld verlangen.