Geltungsbereich der Verordnung
Nur Smartphones und Slate-Tablets fallenn den Geltungsbereich der Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/1669, Artikel 1.
Ob ein Produkt als Smartphone, Tablet oder etwas anderes definiert wird, hängt von seinen Eigenschaften ab.
Das Smartphone wird durch folgende Eigenschaften definiert:
- Es verfügt über eine drahtlose Netzwerkverbindung, ermöglicht die mobile Nutzung von Internetdiensten und hat ein für den Handgebrauch optimiertes Betriebssystem. Außerdem kann es eigene Software-Anwendungen und jene Dritter akzeptieren.
- Es verfügt ein integriertes Touchscreen-Display mit sichtbarer Diagonale von 10,16 cm oder mehr, jedoch weniger als 17,78 cm
- Es verfügt über ein klappbares Display oder über mehr als ein Display. Mindestens eines dieser Displays fällt im geöffneten oder geschlossenen Zustand in diesen Größenbereich.
Ein Slate-Tablet (portables Gerät) wird durch folgende Eigenschaften definiert:
- Es verfügt über ein integriertes berührungsempfindliches Display mit einer sichtbaren Diagonale von 17,78 cm oder mehr, jedoch weniger als 44,20 cm;
- Es verfügt in seiner Designkonfiguration über keine integrierte, physisch befestigte Tastatur;
- Es stützt sich in erster Linie auf eine drahtlose Netzwerkverbindung;
- Es verfügt über eine interne Batterie und ist nicht dazu bestimmt, ohne Batterie zu arbeiten,
- Es wird mit einem Betriebssystem in Verkehr gebracht, das für mobile Plattformen konzipiert ist, welche mit Smartphones identisch oder analog sind.
Was fällt in den Geltungsbereich der Verordnung?
Die Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/1669 gilt nicht für folgende Produkte:
a) Mobiltelefone und Tablets mit flexiblem Hauptdisplay, das der Nutzer teilweise oder vollständig ab- und aufrollen kann,
b) Smartphones, die für Hochsicherheitskommunikation ausgelegt sind.
Bitte beachten Sie, dass weder Tablet-Computer noch Gebrauchtware unter die Verordnung fallen.