Wie Sie Ihre Dokumente für die Marktüberwachung vorbereiten
Die Marktüberwachungsbehörden (MSA) prüfen, ob die auf dem EU-Markt befindlichen Produkte (unter anderem) den Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen entsprechen. Sofern die Dokumentation nicht in EPREL verfügbar ist, müssen Sie sie innerhalb von 10 Arbeitstagen zur Verfügung stellen.
Die Marktüberwachungsbehörden prüfen die Unterlagen und können Nichtkonformitäten durchsetzen. Eine Behörde kann eine Änderung der Dokumentation verlangen, Geldstrafen verhängen, Produkte vom EU-Markt nehmen usw.
Um die deklarierten Werte zu überprüfen, kann die Behörde auch physische Tests durchführen.
Als Lieferant sind Sie verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, indem Sie die erforderlichen Informationen bereitstellen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen.
Die Produktprüfung besteht in der Regel aus zwei Schritten (die jedoch von der nationalen Gesetzgebung und der Produktkategorie oder sogar vom Produkt selbst abhängen):
- Einzelprüfung: Ein Exemplar eines bestimmten Modells wird zuerst für den Test ausgewählt.
- Dreifach-Prüfung: Drei weitere Exemplare werden geprüft, falls die bei der Einzelprüfung ermittelten Werte die Toleranzen überschreiten. (d. h. für die Überprüfung der Konformität ist nur der Durchschnitt der drei Dreifachprüfungsergebnisse relevant).
Details sind im spezifischen Anhang „Prüfverfahren für Marktüberwachungszwecke“ der jeweiligen Ökodesign- oder Energiekennzeichnungsverordnung zu finden.
Einige Marktüberwachungsbehörden führen die Dreifachprüfung nur dann durch, wenn der Lieferant die Ergebnisse des Einzeltests bestreitet, während andere immer einen Einzel- und einen Dreifachprüfungen durchführen. Diese Unterschiede ergeben sich aus der unterschiedlichen nationalen Gesetzgebung.
Bei Nicht-Konformität darf der Wäschetrockner nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden. Wenn nur die deklarierten Werte außerhalb der Toleranz liegen, sollte eine Änderung der Dokumentation (und möglicherweise des Energielabels) ausreichen.
Ob Sie als Lieferant die Kosten für den Kauf der Produkte und die Tests tragen müssen, hängt von den nationalen Rechtsvorschriften ab.
Die Prüfverfahren sind für die Ökodesign- und die Energiekennzeichnungsverordnung identisch.
Welche Dokumente und Informationsquellen müssen vorhanden bzw. vorbereitet sein?
- Energielabel.
- Produktdatenblatt
- Technische Dokumentation zu Ökodesign und Energielabel.
- Konformitätserklärung (DoC).
- Prüfberichte gemäß allen in der Konformitätserklärung genannten Vorschriften.
- Liste der gleichwertigen Modelle.
- Einzelheiten zu den Berechnungsschritten für den EEI und (falls zutreffend) die Kondensationsrate.
- Benutzerhandbuch.
- Website des Lieferanten.
- Reparaturanleitung/Reparatur- und Wartungsinformationen.
Typische Fehler, die bei der Marktüberwachung festgestellt wurden
Wir haben die Ergebnisse früherer Marktüberwachungsaktionen zusammengestellt, bei denen ähnliche Fehler in verschiedenen Produktgruppen häufig festgestellt wurden:
Energielabel
- Die Werte auf dem Energielabeldürfen nicht günstiger sein als die Werte in den technischen Unterlagen.
- Das Energielabel muss für das Modell gelten, an dem es angebracht ist, oder für ein gleichwertiges Modell; im letzteren Fall muss die Gleichwertigkeit in dem betreffenden Abschnitt in EPREL angegeben werden.
Produktdatenblatt
- Die Werte auf dem Produktdatenblatt dürfen nicht günstiger sein als die Werte in den technischen Unterlagen.
- Alle Werte, die für das jeweilige Modell gelten, müssen vorhanden sein.
- Das Produktdatenblatt muss sich auf das Modell beziehen, dem es beigefügt ist, oder auf ein gleichwertiges Modell; im letzteren Fall muss die Gleichwertigkeit in dem betreffenden Abschnitt von EPREL angegeben werden.
Energielabel - Technische Dokumentation
- Alle Werte, die für das jeweilige Modell gelten, müssen vorhanden sein.
- Alle Werte müssen durch einen Prüfbericht belegt sein, d.h. sie müssen auch Teil eines Prüfberichts sein und die Werte dürfen nicht günstiger sein als in diesem Bericht angegeben.
- Wenn Prüfberichte Teil Ihrer Dokumentation sind, stellen Sie sicher, dass klar ist, welche Werte die deklarierten sind. Es müssen nicht unbedingt die Werte sein, die im Prüfbericht angegeben sind.
Angaben zu den Berechnungsschritten für EEI und (ggf.) Kondensationseffizienz
Oft fehlen die Berechnungen. Bitte erläutern Sie, welche Werte Sie in die in den Vorschriften angegebenen Formeln eingesetzt haben:
- Bis zum 01. Juli 2025
Ökodesign (EU) 932/2010 und Energielabel (EU) 392/2012 - Ab dem 01. Juli 2025
Ökodesign (EU) 2023/2533, Anhang III und Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2023/2534, Anhang IV.
Liste der gleichwertigen Modelle
Insbesondere wenn das Energielabel und die Produktdatenblatt nicht für jedes Modell, sondern nur für eines der gleichwertigen Modelle ausgestellt werden, müssen Sie alle Modelle im Abschnitt „Gleichwertige Modelle“ in EPREL auflisten.
Konformitätserklärung (DoC)
- Alle Normen müssen erwähnt und mit den entsprechenden Vorschriften verknüpft werden.
- Das angegebene Datum muss vor oder gleich dem Inverkehrbringen des untersuchten Exemplars eines Modells liegen, nicht vor dem Datum der Anforderung der technischen Unterlagen durch die Marktüberwachungsbehörde.
Prüfberichte gemäß allen in der Konformitätserklärung genannten Vorschriften
Die Prüfberichte müssen der Marktüberwachungsbehörde auf Anfrage innerhalb des von der Marktüberwachungsbehörde angegebenen Zeitrahmens übermittelt werden; stellen Sie daher sicher, dass Sie alle Berichte zur Verfügung haben.
Benutzerhandbuch
Vergewissern Sie sich, dass das Benutzerhandbuch verfügbar und vollständig ist und in den Sprachen der Länder, in denen das Produkt verkauft wird, zur Verfügung steht.
Website des Lieferanten
Vergewissern Sie sich, dass für jedes Modell alle Informationen auf einer frei zugänglichen Website des Lieferanten zu finden sind.