Ab wann gelten die neuen Anforderungen?

Am 1. Januar 2024 ist eine neue Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/2534 in Kraft getreten.

Die meisten Teile gelten ab dem 01. Juli 2025, mit den folgenden Ausnahmen:

Verpflichtungen zum Produktdatenblatt ab dem 01. Januar 2024
Das Produktdatenblatt muss über EPREL und nicht mehr in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, der Händler verlangt es in gedruckter Form.

Verpflichtungen der Lieferanten für die in Verkehr gebrachten Produkte:

  • Vor dem 01. März 2025:
    Auf Anfrage der Händler ist ein neues Energielabel zu liefern
  • Ab dem 01. März bis zum 30. Juni 2025:  
    Jedes Produkt muss sowohl mit dem „alten“ als auch mit dem „neuen“ Energielabel ausgestattet sein
  • Ab dem 01. Juli 2025: 
    Jedes Produkt ist nur noch mit dem „neuen“ Energielabel zu versehen.

Geben Sie die Werte für die Parameter des neuen Produktdatenblattes in die EPREL-Datenbank ein

Bestehende Verordnung
Die derzeitige Verordnung (EU) 392/2012 gilt weiterhin für alle Wäschetrockner, die vor den oben genannten Daten in Verkehr gebracht wurden.

Weitere Informationen darüber, was zu beachten ist, wenn die Gesetzgebung geändert wurde

Für alle Verordnungen wird ein bestimmter Zeitraum zwischen der Veröffentlichung einer neuen Verordnung und der Anwendbarkeit der spezifischen Anforderungen der Verordnung festgelegt. Diese Übergangsfrist gewährleistet eine ausreichende Vorlaufzeit für die Marktteilnehmer (einschließlich Hersteller, Importeure, Vertriebsunternehmen und Händler), damit sie ihre Produkte und Produktinformationen an die neuen Vorschriften anpassen können, ohne dass es zu Störungen in der Produktion und im Verkauf kommt.  Weitere Informationen finden Sie hier