Ab wann gelten die neuen Anforderungen?
Am 1. Januar 2024 ist eine neue Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/2534 in Kraft getreten.
Die meisten Teile gelten seit dem 01. Juli 2025, mit den folgenden Ausnahmen:
Verpflichtungen zum Produktdatenblatt ab dem 01. Januar 2024
Das Produktdatenblatt muss über EPREL und nicht mehr in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, der Händler verlangt es in gedruckter Form.
Lieferanten müssen:
- für die in Verkehr gebrachten Produkte:
- Vor dem 1. März 2025:
Auf Anfrage der Händler ein neues Energielabel bereitstellen. - Vom 1. März bis zum 30. Juni 2025:
Jedes Produkt sowohl mit dem „alten“ als auch mit dem „neuen“ Energielabel ausliefern. - Ab dem 1. Juli 2025:
Jedes Produkt nur noch mit dem „neuen“ Energielabel ausliefern.
Die Werte für die Parameter des neuen Produktdatenblatts in die EPREL-Datenbank eingeben
- Vor dem 1. März 2025:
- Ab dem 24. November 2025
können Lieferanten freiwillig das geänderte Energielabel, das Produktdatenblatt und die technische Dokumentation einschließlich der Klasse der Reparierbarkeit und des Indexes für die Reparierbarkeit bereitstellen. - Ab dem 1. Januar 2027
werden die Anforderungen an das geänderte Energielabel, das Produktdatenblatt und die technische Dokumentation einschließlich der Informationen zur Reparierbarkeit verbindlich.
Aufgehobene Verordnung
Die aufgehobene Verordnung (EU) 392/2012 gilt nur noch für Wäschetrockner, die vor den oben genannten Daten in Verkehr gebracht wurden.
Produkte, die vor dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung mit Energielabeln verkauft werden, die keine Angaben zur Reparierbarkeit enthalten; das heißt, die Lieferanten müssen den Händlern für solche Geräte keine neuen gedruckten Energielabels zur Verfügung stellen.