WÄSCHETROCKNER - LEITLINIEN

Aufgehobene und neue Ökodesign-Verordnungen

In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Unterschiede zwischen den aufgehobenen und den neuen Ökodesign-Anforderungen zusammengefasst, die hauptsächlich ab Juli 2025 in Kraft treten.

Wesentliche Änderungen gegenüber den bestehenden Anforderungen

Die neue Verordnung enthält einige zusätzliche Arten von Anforderungen, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind:

Aufgehobene Verordnung (EU) 932/2012 Neue Verordnung (EU) 2023/2533

Mindest-Energieeffizienz

Mindest-Kondensationseffizienz bei Kondensationstrocknern

Maximale Endfeuchte

Benennung und Funktionen der Programme

Benutzerhandbuch

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  • Spezifische Anforderungen für einen niedrigen Stromverbrauch

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  • Verfügbarkeit der frei zugänglichen Website des Lieferanten

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  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparierbarkeit sowie Reparatur- und Wartungsinformationen

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  • Anforderungen bezüglich der Umgehung
  • Mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2262 wurde Artikel 6 der Verordnung (EU) 2023/2533 gestrichen. Die Bekämpfung der Umgehung wird nun durch Artikel 40 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) geregelt.

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  • Anforderungen für Software-Aktualisierungen

 

Energieeffizienz
Der maximale EEI (Energieeffizienzindex) steigt von 76 auf 85. Trotz der höheren Zahl sind die neuen Anforderungen jedoch viel strenger, da die Berechnungsmethode geändert wurde. Kleine Trockner werden von dieser Anforderung ausgenommen. 

  • Infolgedessen dürfen Ablufttrockner und Kondensationstrockner mit einem Heizelement von mehr als 3 kg Fassungsvermögen nach dem 01. Juli 2025 nicht mehr auf den Markt gebracht werden. 

Kondensationseffizienz  
Die Mindestschwelle für die Kondensationseffizienz steigt von 70 % auf 80 %. Die Berechnungsmethode wurde geändert, indem das Gewicht bei Teilbefüllung von 57 % auf 76 % erhöht und das Gewicht bei bei vollständiger Befüllung entsprechend verringert wurde. 

Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme
Die Betriebsarten mit geringer Leistung (z. B. Aus, Standby, Einschaltverzögerung) wurden von der EEI-Berechnung ausgeschlossen. Für die einzelnen Betriebsarten gelten neue separate Anforderungen:

  • Aus-Zustand: 0,5 W (nach dem 9. Mai 2027: 0,3 W). 
  • Bereitschaftsbetrieb: 0,5 W (1 W mit Info- oder Statusanzeige; 2 W mit vernetztem Bereitschaftsbetrieb). 
  • Startverzögerung: 4W plus maximal Zeit: 24h. 
  • Innerhalb von 15 Minuten nach Programmende, Aktivierung der Knitterschutzfunktion oder einer anderen Interaktion muss der Wäschetrockner automatisch in den Aus- oder Standby-Modus wechseln, sofern nicht ein anderer Modus oder eine Notfallmaßnahme aktiviert ist.

Benennung der Programme  
Das „Standard-Baumwollprogramm“ wird „eco“ genannt. Die Bezeichnung „eco“ darf nur durch den Begriff „Baumwolle“ ergänzt werden. Sie können die Bezeichnung schon jetzt verwenden, wenn Sie bis zum 30. Juni 2025 sicherstellen, dass sich das Benutzerheft und die technische Dokumentation auf das Standard-Baumwollprogramm beziehen.

Ressourceneffizienz  
Es wurden neue Anforderungen an die Ressourceneffizienz hinzugefügt, die sich hauptsächlich auf die Verfügbarkeit von Reparaturteilen, Werkzeugen und Informationen beziehen. Es gelten folgende Anforderungen: 

  • Ersatzteile müssen mindestens 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars des betreffenden Wäschetrocknermodells verfügbar sein.
  • Die Liste der Ersatzteile für Konsumenten, die Bestellmöglichkeiten und die Reparaturanleitungen müssen auf einer frei zugänglichen Website öffentlich zugänglich sein.
  • Die Ersatzteile müssen mit handelsüblichen Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung des Wäschetrockners austauschbar sein.
  • Sie müssen auf einer frei zugänglichen Website eine Preisliste für die Ersatzteile ohne Steuer bereitstellen.
  • Während des Verfügbarkeitszeitraums der Ersatzteile müssen Sie deren Lieferung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung sicherstellen.
  • Bitte beachten Sie, dass durch eine Änderung:
    • der Motorkondensator in die Ersatzteilliste aufgenommen wurde
    • Die Reparaturanleitungen für Ersatzteile, die ausschließlich fachlich kompetenten Reparateuren zur Verfügung stehen, müssen nicht mehr auf einer frei zugänglichen Website veröffentlicht werden. Hierbei handelte es sich um eine Unstimmigkeit bei den Anforderungen, die nun behoben wurde.
    • Der Begriff „handelsübliche Werkzeuge“ wurde durch den Begriff „nicht markenspezifische Werkzeuge“ ersetzt, was für mehr Klarheit sorgt, da „handelsübliche Werkzeuge“ nirgendwo definiert war.

Umgehung 
Die neuen Anforderungen (geregelt in Artikel 40 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)) sollen verhindern, dass die Wäschetrockner...

  • ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften während der Prüfung so verändern, dass sich ein angegebener Wert im Vergleich zum Normalbetrieb verbessert, und zwar weder durch inhärente Eigenschaften noch durch die automatische Erkennung eines Prüfzyklus noch durch die Anwendung spezifischer Prüfanweisungen durch den Lieferanten, und dass sie
  • kurz nach der Inbetriebnahme ihre Eigenschaften so verändern, dass sich ein angegebener Wert verschlechtert.

Software-Aktualisierungen
Es wurden neue Anforderungen an Software-Aktualisierungen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Leistung und Effizienz nicht durch Software- und Firmware-Aktualisierungen beeinträchtigt werden:

  • Kostenlose Software- und Firmware-Aktualisierungen müssen mindestens 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars des betreffenden Wäschetrocknermodells verfügbar sein.
  • Software- und Firmware-Aktualisierungen dürfen keinen der angegebenen Werte verschlechtern.
  • Auch die Ablehnung von Software- und Firmware-Aktualisierungen darf den deklarierten Wert eines Wäschetrockners nicht verschlechtern. 

Website des Lieferanten
Eine neue Anforderung ist das Vorhandensein einer frei zugänglichen Website des Lieferanten (das heißt ohne Zahlung oder Registrierung/Anmeldung). Sie muss eine Ersatzteilliste samt indikativen Preisen in Euro, das Bestellverfahren und die Reparaturanleitung für Ersatzteile, die auch den Verbraucher:innen zur Verfügung stehen, enthalten. Die folgenden Informationsbestandteile müssen abgedeckt werden:

  • Hinweis darauf, dass das „eco“-Programm
    • zum Trocknen von nasser Baumwollwäsche geeignet ist,
    • zur Bewertung der Einhaltung der EU-Oekodesign-Vorschriften,
    • das energieeffizienteste Programm zum Trocknen von nasser Baumwollwäsche ist.
  • Hinweis darauf, dass das Befüllen des Wäschetrockners bis zur für die jeweiligen Programme angegebenen maximalen Beladungsmenge zur Energieeinsparung beiträgt;
  • falls zutreffend, wie die Netzwerkverbindung aktiviert und deaktiviert wird und wie sich dies auf den Energieverbrauch auswirkt;
  • wie das Produkt in EPREL zu finden ist (entweder ein Link zum Modelleintrag oder zur EPREL-Hauptwebsite sowie ein Hinweis, wie die Modellkennung am Wäschetrockner zu finden ist);
  • Angaben zu Nennkapazität, Programmdauer, Energieverbrauch pro Waschgang,  bei Voll- und Teilladung sowie Geräuschemissionen bei Vollladung für das Öko-Programm und (als Richtwert) auch für andere Programme.  Bitte beachten Sie, dass der Endfeuchtegehalt aus der Liste gestrichen wurde. Der Grund dafür ist, dass der geforderte Wert 0 % beträgt. Die Einhaltung dieses Feuchtegehalts würde bedeuten, die Wäsche unter ihren natürlichen Wassergehalt zu trocknen, was zu einem übermäßigen Energieverbrauch und möglichen Schäden an den Textilien führen würde. Daher muss der Endfeuchtegehalt nicht mehr angegeben werden; stattdessen gelten die in Anhang III festgelegten Gültigkeitskriterien zusammen mit den in der geltenden Norm festgelegten relevanten Kriterien.
  • Hinweise zur Wartung