Neue und aufgehobene Vorschriften zur Energiekennzeichnung
Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung (EU) 2023/2534 verabschiedet, die neue Anforderungen an die Energiekennzeichnung von Wäschetrocknern festlegt. Diese neue Verordnung ist in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Juli 2025.
Die größte Änderung besteht darin, dass das Energielabel für Wäschetrockner neu skaliert wurden, so dass die Energieeffizienzklassen von A bis G reichen.
Die Verordnung (EU) 2025/1353 hat die neue Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/2534 dahingehend geändert, dass ab dem 1. Januar 2027 zusätzliche Anforderungen an die Angaben zur Reparierbarkeit gelten. Eine Klasse der Reparierbarkeit von A bis E sowie die dazugehörigen Informationen zur Reparierbarkeit werden dann zu einem obligatorischen Bestandteil des Energielabels, des Produktdatenblatts und der technischen Dokumentation. Anbieter können das geänderte Format bereits ab dem 24. November 2025 freiwillig verwenden.