Ökodesign- und Energiekennzeichnungs-Anforderungen

Smartphones, andere Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Slate-Tablets unterliegen den Ökodesign-Anforderungen, während (nur) Smartphones und Slate-Tablets den Anforderungen an die Energiekennzeichnungs-Anforderungen unterliegen. Die Anforderungen gelten für alle Produkte, die auf dem EU-/EWR-Markt in Verkehr gebracht werden.

Die EU legt Ökodesign-Anforderungen und Energiekennzeichnungs-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte fest, um die Energieeffizienz zu fördern und den Energieverbrauch zu senken. In den letzten 25 Jahren wurden immer mehr Produkte solchen Anforderungen unterworfen, und ab dem 20. Juni 2025 fallen auch Smartphones, andere Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Slate-Tablets (in dieser Leitlinie als „Tablets” bezeichnet) unter einige dieser Anforderungen.

Dieser Abschnitt der Website bietet einen kurzen Überblick über die neuen Vorschriften und enthält Links zu den entsprechenden Verordnungen und häufig gestellten Fragen (FAQs).

Die vollständigen Anforderungen sind in den folgenden Verordnungen beschrieben:

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670
Legt Mindestanforderungen an die Energie- und Ressourceneffizienz fest, wie z. B. Batterielaufzeit, Kratz-, Wasser- und Sturzfestigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Systemaktualisierungen usw., sowie Informationsanforderungen.

Die Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/1669
legt Instrumente fest, die den Verbrauchern den Weg zu energieeffizienteren und langlebigeren Produkten weisen. Dazu gehören das Energielabel, das Produktdatenblatt, Informationen in der EPREL-Datenbank usw. Sie ermutigt Hersteller, neue, energieeffizientere Produkte zu entwickeln.