Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?
Sie sind für die Einhaltung der Ökodesign- und/oder Energiekennzeichnungsverordnung verantwortlich, wenn Sie:
- ein Hersteller in der EU sind, der Produkte für den EU-Markt herstellt.
- ein Bevollmächtigter in der EU sind, der im Namen eines Unternehmens außerhalb der EU handelt.
- ein Importeur sind, der Produkte in die EU importiert und auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
- ein Händler sind.