Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Sie sind für die Einhaltung der Ökodesign- und/oder Energiekennzeichnungsverordnung verantwortlich, wenn Sie:

  • ein Hersteller in der EU sind, der Produkte für den EU-Markt herstellt.
  • ein Bevollmächtigter in der EU sind, der im Namen eines Unternehmens außerhalb der EU handelt.
  • ein Importeur sind, der Produkte in die EU importiert und auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
  • ein Händler sind.

Kennen Sie Ihre Rolle(n)

Bitte beachten Sie, dass Wirtschaftsakteure mehrere Rollen haben können und daher mehrere Anforderungen erfüllen müssen. Ein Lieferant hat die gleichen Verpflichtungen wie ein Händler, wenn er beispielsweise Produkte importiert und an Kunden verkauft. Und ein Händler hat die gleichen Verpflichtungen wie ein Lieferant, wenn er beispielsweise Produkte importiert. Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Rollen.