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Marktüberwachung und technische Dokumentation

Technische Dokumentation und Marktüberwachung

Dokumentation ist wichtig!

Beim Inverkehrbringen eines Produkts ist eine ordnungsgemäße Dokumentation entscheidend, um die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen und der Energiekennzeichnungs-Anforderungen nachzuweisen. Dazu gehören die CE-Kennzeichnung, die EU-Konformitätserklärung (auch bekannt als „DoC") und ein vollständiger Satz technischer Unterlagen.

CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung.

Als Lieferant liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihr Produkt vor dem Inverkehrbringen korrekt CE-gekennzeichnet ist.

Sie müssen außerdem eine EU-Konformitätserklärung („DoC") erstellen, in der Sie bestätigen, dass Ihr Produkt alle geltenden Anforderungen erfüllt.

Die Erklärung muss ausdrücklich auf die einschlägigen Ökodesignverordnungen verweisen.

Technische Dokumentation

Als Lieferant sind Sie verpflichtet, technische Unterlagen aufzubewahren, die die Konformität des Produkts mit den Ökodesign-Anforderungen und den Energiekennzeichnungs-Anforderungen belegen.

Die technische Dokumentation muss unter anderem Folgendes enthalten:

  • Eine allgemeine Beschreibung des Modells, die ausreicht, um es eindeutig und leicht zu identifizieren.
  • Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder andere verwendete Messnormen.
  • Eine Beschreibung der Demontageschritte für jedes in Anhang IV Nummer 5 aufgeführte vorrangige Bauteil, gegebenenfalls einschließlich der in jeder Phase erforderlichen Werkzeuge und Befestigungselemente.
  • Besondere Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Montage, Installation, Wartung oder Prüfung des Modells zu treffen sind.
  • Die Werte der technischen Parameter gemäß Anhang VI Tabelle 9. Diese Werte gelten als die angegebenen Werte für die Zwecke des Prüfverfahrens gemäß Anhang IX.
  • Die Einzelheiten und Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen gemäß Anhang IV.
  • Mess- oder Prüfbedingungen, sofern diese nicht ausreichend durch die geltenden Normen abgedeckt sind – dies umfasst gegebenenfalls auch alle Algorithmen, die für das Laden von Batterien unter Standard-Ladeverfahren verwendet werden.
  • Parameter für das ursprüngliche Prüfverfahren für den Energieeffizienzindex, sofern diese nicht ausreichend in den Einstellungen in Anhang IV Nummer 1 und Anhang IV beschrieben sind.
  • Eine Liste gleichwertiger Modelle, d. h. Modelle mit denselben technischen Merkmalen und Spezifikationen.

Die technischen Unterlagen müssen vor dem Inverkehrbringen des Produkts verfügbar sein.

Um die Energiekennzeichnungs-Anforderungen zu erfüllen, muss die Dokumentation fünf Jahre lang ab dem Inverkehrbringen der letzten Einheit eines Modells aufbewahrt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: