Marktüberwachung und technische Dokumentation

Technische Dokumentation und Marktüberwachung

Dokumentation ist wichtig!

Bei der Markteinführung eines Produkts ist eine ordnungsgemäße Dokumentation entscheidend, um die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen und der Energiekennzeichnungs-Anforderungen nachzuweisen. Dazu gehören die CE-Kennzeichnung, die EU-Konformitätserklärung (auch bekannt als „DoC") und ein vollständiger Satz technischer Unterlagen.

CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung.

Als Lieferant liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihr Produkt vor dem Inverkehrbringen korrekt CE-gekennzeichnet ist.

Sie müssen außerdem eine EU-Konformitätserklärung („DoC") erstellen, in der Sie bestätigen, dass Ihr Produkt alle geltenden Anforderungen erfüllt.

Die Erklärung muss ausdrücklich auf die einschlägigen Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnungen verweisen.

Technische Dokumentation

Als Lieferant sind Sie verpflichtet, technische Unterlagen aufzubewahren, die die Konformität des Produkts mit den Ökodesign-Anforderungen und den Energiekennzeichnungs-Anforderungen belegen.

Die technische Dokumentation muss unter anderem Folgendes enthalten:

  • Eine allgemeine Beschreibung des Modells, die ausreicht, um es eindeutig und leicht zu identifizieren.
  • Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder andere verwendete Messnormen.
  • Eine Beschreibung der Demontageschritte für jedes in Anhang IV Nummer 5 aufgeführte vorrangige Bauteil, gegebenenfalls einschließlich der in jeder Phase erforderlichen Werkzeuge und Befestigungselemente.
  • Besondere Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Montage, Installation, Wartung oder Prüfung des Modells zu treffen sind.
  • Die Werte der technischen Parameter gemäß Anhang VI Tabelle 9. Diese Werte gelten als die angegebenen Werte für die Zwecke des Prüfverfahrens gemäß Anhang IX.
  • Die Einzelheiten und Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen gemäß Anhang IV.
  • Mess- oder Prüfbedingungen, sofern diese nicht ausreichend durch die geltenden Normen abgedeckt sind – dies umfasst gegebenenfalls auch alle Algorithmen, die für das Laden von Batterien unter Standard-Ladeverfahren verwendet werden.
  • Parameter für das ursprüngliche Prüfverfahren für den Energieeffizienzindex, sofern diese nicht ausreichend in den Einstellungen in Anhang IV Nummer 1 und Anhang IV beschrieben sind.
  • Eine Liste gleichwertiger Modelle, d. h. Modelle mit denselben technischen Merkmalen und Spezifikationen.

Die technischen Unterlagen müssen vor dem Inverkehrbringen des Produkts verfügbar sein.

Um die Energiekennzeichnungs-Anforderungen zu erfüllen, muss die Dokumentation fünf Jahre lang ab dem Datum des Inverkehrbringens der letzten Einheit aufbewahrt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: