Welche Produkte fallen in den Geltungsbereich?

 

Die Ökodesign-Anforderungen gelten für:

  • Smartphones
  • Slate-Tablets
  • Andere Mobiltelefone,
  • Schnurlose Telefone

 

Die Energiekennzeichnungs-Anforderungen gelten hingegen nur für:

  • Smartphones
  • Slate-Tablets

 

Nicht unter die Verordnung fallen:

  • Smartphones und Tablets mit einem flexiblen Hauptdisplay, das der Nutzer teilweise oder vollständig ausrollen und aufrollen kann (sogenannte rollbare Smartphones).
  • Smartphones für hochsichere Kommunikation.
  • Mobiltelefone, die am Handgelenk getragen werden können (sogenannte Smartwatches oder tragbare Mobiltelefone)
  • Computer-Tablets