Welche Produkte fallen in den Geltungsbereich?
Die Ökodesign-Anforderungen gelten für:
- Smartphones
- Slate-Tablets
- Andere Mobiltelefone,
- Schnurlose Telefone
Die Energiekennzeichnungs-Anforderungen gelten hingegen nur für:
- Smartphones
- Slate-Tablets
Nicht unter die Verordnung fallen:
- Smartphones und Tablets mit einem flexiblen Hauptdisplay, das der Nutzer teilweise oder vollständig ausrollen und aufrollen kann (sogenannte rollbare Smartphones).
- Smartphones für hochsichere Kommunikation.
- Mobiltelefone, die am Handgelenk getragen werden können (sogenannte Smartwatches oder tragbare Mobiltelefone)
- Computer-Tablets